ExklusivDas Leipziger Amtsgericht hat am Freitag einen LEGIDA-Gegner wegen versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Paul K. (29) soll am 16. Februar an der Straßenecke Grimmaische Straße/Goethestraße einem LEGIDA-Teilnehmer einen Tritt verpasst haben. Später habe sich der Sozialassistent einer Identitätskontrolle widersetzt. Am Rande der Rechten-Demo in der Folgewoche soll er schließlich einem Polizisten den Mittelfinger gezeigt haben.

Den „Stinkefinger“ räumte der Leipziger zu Beginn der Hauptverhandlung ein. Die übrigen Tatvorwürfe stritt er ab. Zwar habe er sich am 16. Februar gegen 18:30 Uhr inmitten einer angemeldeten Gegenkundgebung in der Grimmaischen Straße aufgehalten. LEGIDA-Anhänger hätten sich durch die Menschenansammlungen hindurch Richtung Augustusplatz gedrängelt. „Ich habe niemanden getreten“, beteuerte Paul K.

Der Bayreuther Bundespolizist Benedikt B. möchte gesehen haben, wie der LEGIDA-Gegner einem rechten Demonstranten einen Kniestoß verpasst hat. Der Beamte, ein Mann um die 30 mit blondierter Zottelfrisur, Drei-Tage-Bart und Nasenring, war an jenem Abend in ziviler Kleidung vor Ort. Die Beobachtungen meldete B. dem Leiter seiner Einheit, der die Festnahme des vermeintlichen Täters anordnete.

Vor Gericht gab der Polizist an, die Auseinandersetzung habe sich mitten im Kreuzungsbereich von Grimmaischer und Goethestraße abgespielt, und zwar zwischen den Straßenbahnschienen und dem Augustusplatz. Ein Video von der Auseinandersetzung existiert ebenso wenig wie ein Geschädigter oder weitere Zeugen, die den Vorfall bestätigen könnten.

„Mein Mandant hat sich zu keiner Zeit dort befunden, weil er sich dort gar nicht aufhalten durfte“, betonte Verteidigerin Doreen Blasig-Vonderlin. Tatsächlich war jener Bereich am fraglichen Abend den LEGIDA-Anhängern vorbehalten gewesen. Amtsrichter Christian Brudnicki ignorierte den Hinweis und verurteilte den Angeklagten zu 50 Tagessätzen. Insgesamt soll Paul K. demnach 650 Euro an die Staatskasse überweisen. Hinzu kommen Prozess- und Anwaltskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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