Banalitäten könnten womöglich der Auslöser gewesen sein, warum ein Mensch im Februar 2015 um ein Haar sein Leben verlor. Zumindest legen das einige Zeugenaussagen nahe, die am Landgericht in einem Prozess um versuchten Mord zur Verlesung kamen. Die Vorwürfe von Staatsanwältin Katrin Minkus wiegen schwer: Abdelkader Y. (27) soll demnach am 19. Februar 2015 dem Tunesier Meki H. (34) in der Asylunterkunft Borna-Thräna mit einem Küchenmesser in die rechte Brust gestochen haben. Das mutmaßliche Opfer hatte den Angriff des Marokkaners nur durch eine Notoperation überlebt.

Am Mittwoch verlas der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf die Aussagen zweier damaliger Bewohner der Unterkunft aus dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll. Beide waren als Zeugen geladen, blieben der Verhandlung jedoch fern und wurden von der Polizei nicht an ihren aktuellen Wohnsitzen angetroffen.

„Er ist kein schlechter Mensch. Aber wenn er trinkt, verändert er sich“, beschrieb einer der Männer den Angeklagten 2015 bei der Kripo. „Er hat immer laut Musik gehört und gesagt, wenn es mir nicht gefällt, soll ich meine Sachen packen und gehen.“ Am Tatabend hätten er und sein Mitbewohner einen Streit auf dem Flur mitgekriegt, Gegenstand der Auseinandersetzung sei eine Flasche Bier gewesen. Noch kurz zuvor hatten der Angeklagte und sein späteres, mutmaßliches Opfer zusammen getrunken. Nach der Tat sei Abdelkader Y. kurzzeitig zu ihm ins Zimmer gekommen und habe mit einem Messer gefuchtelt, erinnerte sich der Zeuge, ein Marokkaner. Ob er Angst vor Abdelkader Y. habe, fragte die Kripo weiter. „Um ehrlich zu sein, ja. Es ist bekannt, dass er sich mit jedem streitet, wenn er betrunken ist.“

Ein ähnliches Bild zeichnete auch der zweite Zeuge gegenüber den Kripobeamten. „Ich hörte ein sehr lautes Schreien. Dann sah ich Y. mit einem Messer in der Hand wegrennen.“ Es sei um Alkohol und Zigaretten gegangen. Angst habe er aber vor ihm nicht, er habe noch nie mit ihm Streit gehabt, so der Tunesier.

Dennoch lassen die bisherigen Ermittlungen durchaus auf hohes Aggressionspotenzial bei Abdelkader Y. schließen: So soll der junge Mann nach einer ersten, vorübergehenden Entlassung aus der Untersuchungshaft direkt in das Heim zurückgekehrt sein und offen gedroht haben, „jeden, der etwas sagt, abzustechen“, zitierte Staatsanwältin Minkus aus der Akte. Auch ein Kriminalhauptkommissar (47), der am Mittwoch als Zeuge aussagte, bestätigte die Bedrohung, die ein Bewohner durch Abdelkader Y. empfunden habe.

Der Angeklagte selbst hüllte sich zu den Vorwürfen auch weiterhin in Schweigen, hörte apathisch und mit verschränkten Armen den Worten seines Dolmetschers zu.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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