Herrschte in Leipzig jahrelang ein Filz, der unklaren Eigentumsverhältnissen von Grundstücken und Immobilien aus DDR-Zeiten nicht ausreichend nachging, sie vorschnell verschacherte, ohne pflichtgemäß nach Besitzern und Erben zu fahnden? Ein Verdacht bestand, doch der Prozess gegen drei frühere Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamts und eine mutmaßlich beteiligte Anwältin endete vor knapp zwei Jahren mit Freisprüchen des Landgerichts. Nun hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs diese in Teilen auf.

Leipzig in der frühen Nachwendezeit: Zahlreiche, teils zerfallene Grundstücke und Gebäude, einst im „Volkseigentum“ der DDR, wurden zum Fall für die Behörden. Die Suche nach Eigentümern und Erben gestaltete sich oft schwierig – Grundbücher waren verlorengegangen, lückenhaft oder verfälscht. Daher erlaubte das Gesetz die Bestellung gesetzlicher Vertreter, welche die Areale veräußerten und den Erlös auf städtische Konten zahlten. Allerdings sollte dies erst „ultima ratio“ sein, wenn die rechtmäßigen Besitzer partout nicht auffindbar waren.

In fünf Fällen jedoch hätten die drei Rechtsamtsmitarbeiter Gesa D., Marita H. und Torsten Uwe M. vor einem Verkauf zwischen 2006 und 2009 nur oberflächlich nach Eigentümern gefahndet, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem hätten sie 43 Mal deren Zinsanspruch bei der Auszahlung von Geldern ignoriert. Torsten Uwe M. soll zudem eine Verwaltungsgebühr bei der Vertreterbestellung nicht erhoben haben. Der Rechtsanwältin Ulrike T. lastete die Anklage einen rechtswidrigen Grundstücksverkauf an.

Das Leipziger Landgericht sah einen Vorsatz der Angeklagten hinsichtlich Untreue und Betrug nicht hinreichend bewiesen und sprach sie im Dezember 2014 frei. Dagegen ging die Anklage, die ursprünglich Haft, Bewährungs- und Geldstrafen gefordert hatte, vor dem BGH in Revision. Es seien Vermögensnachteile durch widerrechtlich angefallene Verwaltungsgebühren vom Landgericht ignoriert worden, auch die Verzinsungspflicht müsse doch bekannt gewesen sein, kritisierte Oberstaatsanwalt Stefan Schmandt am Mittwoch vor dem 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Die Urteilsgründe könnten keinen Freispruch tragen.

Die Gegenseite wertete es natürlich anders. Warum hätten die Eigentümer sich 18 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht selbst um ihre Ansprüche bemüht, fragte Gesa D.s Rechtsanwältin Gesine Reisert. Zudem hätte es in der komplexen Rechtslage an Erfahrungswerten für die Praxis gefehlt, Irrtümer seien so unvermeidbar gewesen. Christina Graupner, Verteidigerin von Marita H., ergänzte, man müsse sich im eng arbeitsteiligen Vorgehen auf gute Vorgaben von Vorgesetzten verlassen können. Der Vorwurf der Veruntreuung sei nicht haltbar. Ähnlich argumentierten auch die Anwälte Hagen Karisch und Stefan Wirth.

Sein Mandant habe nur die gewohnten Richtlinien befolgt, sagte Karisch im Namen von Torsten Uwe M. Anwalt Wirth, der Ulrike T. vertrat, erinnerte an die Wertlosigkeit einzelner Objekte, bei denen mitunter nie eine Auszahlung beantragt worden sei. Ein notwendiger Vorsatz scheide aus.

Am Ende verkündete der Vorsitzende Günther Sander eine „außerordentlich differenzierte Entscheidung“. Blieb es im Hinblick auf die Zinsfrage und die Verwaltungsgebühren beim Freispruch für die Betroffenen, warf der Senat die bisherige Sicht der Juristen auf den wohl spannendsten Tatkomplex zum Teil um: Gab man Grundstücke und Häuser bewusst vorschnell zum Verkauf frei? Lag eine Untreue zum Nachteil von Eigentümern vor? In insgesamt vier Fällen soll hier nun eine Kammer des Landgerichts neu entscheiden. Die wahren Kenntnisse der Angeklagten müssten noch einmal gründlich auf den Prüfstand. Bei einem der Sachverhalte ging der Angeklagte M. auch im Hinblick auf seinen nahenden Urlaub möglicherweise nur sehr lax bei der Prüfung vor, so Sander.

Von den vier Beschuldigten waren am Mittwoch nur zwei persönlich erschienen, gaben jedoch keine eigene Stellungnahme zu den Vorwürfen ab und verzichteten auch auf ein Schlusswort. Mit den rechtskräftig gewordenen Freisprüchen ist die Affäre nun lediglich für die Anwältin Ulrike T. endgültig ausgestanden. Die Bediensteten der Stadt, inzwischen allesamt nicht mehr im Rechtsamt, werden sich dagegen zumindest für Einzelfälle erneut verantworten müssen.

Immerhin können sie sich wohl Hoffnung auf eine Verfahrensbeendigung ohne Urteil machen – vielleicht gäbe es die Strafprozessordnung in diesem Fall her, deutete Richter Sander an. Damit ist eine Einstellung des neuen Prozederes, mit oder ohne Geldauflage, zumindest im Bereich des Möglichen. „Ich gehe von einer Beendigung ohne Urteil aus“, prognostizierte Strafverteidiger Hagen Karisch gegenüber L-IZ.de.

Wird es unter diesen Umständen eine wirkliche Aufklärung geben? Warum sind Anfragen zu Erben, deren Namen anderen Institutionen durchaus vorlagen, offenbar unterblieben? War es Vorsatz oder Nachlässigkeit? Wurden rechtmäßige Hausbesitzer um ihr Geld gebracht? Und welche Rolle spielte die jahrelange Rechtsamtsleiterin Heide Boysen-Tilly († 2014), die nach ihrer Pensionierung 2006 „chaotische Verhältnisse“ in den Akten hinterlassen haben soll?

Die Zukunft wird zeigen, ob wir auf diese Fragen noch Antworten bekommen.

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