Man kann gar nicht genug aufpassen. Darauf weist uns Paul M. Schröder hin, der Mann aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), der sich mit Zahlen zur Arbeitslosen-, Bevölkerungs- und Asylsuchendenstatistik so gut auskennt wie kaum ein zweiter. Diesmal geht es um die Alleinerziehenden in Sachsen. Da haben wir nicht aufgepasst und untertrieben.

Auf den ersten Blick sah das für uns so aus: Wenn es in Sachsen 36.228 alleinerziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) in Bedarfsgemeinschaften gibt, dann ist das – nach Adam Ries – von insgesamt 137.300 Alleinerziehenden in Sachsen jede vierte Kleinfamilie von Alleinerziehenden, die in ALG II lebt, genauer: 26,4 Prozent.

Aber stimmt das so, „jede vierte Alleinerziehenden-Familie“?

„Das ist m. E. so nicht richtig“, korrigiert uns Paul M. Schröder. Und beantwortet die Frage „Warum?“ auch gleich für uns.

„Die Statistik der BA (Bundesarbeitsagentur) zählt nachvollziehbar nur die Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren als Alleinerziehende (!) und hat für Januar 2016 die genannten 36.228 alleinerziehenden ELB ermittelt … und übrigens 37.181 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften. (Die Zahl der Alleinerziehenden-BG ist höher, da es Alleinerziehenden-BG gibt, in denen die Mutter bzw. der Vater keine Regelleistungen erhält, wohl aber das Kind bzw. die Kinder – z.B. Studentinnen und Studenten mit Anspruch auf BAföG und ‚Hartz IV‘ für das Kind, die Kinder).

Der errechnete Anteil von 25 Prozent bezieht sich auf die 137.000 Haushalte von Alleinerziehenden in Sachsen insgesamt. (Mikrozensus 2014) Davon haben aber lediglich 97.000 Alleinerziehende mindestens ein Kind unter 18 Jahren (Mikrozensus 2014). Die (vorläufige) Quote aus Alleinerziehenden-BG mit Kind bzw. Kindern unter 18 Jahren errechnet sich für den Januar 2016 aus den 37.181 und den 97.000 und beträgt somit 38,3 Prozent! (siehe dazu auch die Tabelle 4.2 im anhängenden Analytik-Report Sachsen der Statistik der BA (dort bis November 2015: 38,8 Prozent; Seite 48 von 67). Der Prozentsatz von 38,3 Prozent könnte sich mit neuen Mikrozensus-Daten noch geringfügig ändern.“

Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaft für Sachsen 2015. Tabelle: Bundesarbeitsagentur
Hilfequoten nach Typ der Bedarfsgemeinschaft für Sachsen 2015. Tabelle: Bundesarbeitsagentur

Unser Fehler also: Wir haben alle Alleinerziehenden zur Rechengrundlage genommen, die Statistik der Bundesagentur aber rechnet nur mit den Alleinerziehendenhaushalten mit Kindern unter 18 Jahren – das waren 2014 dann 97.700 mit 147.700 Kindern.

Wir haben die Tabelle als Bild mit eingefügt. Da ist auch schön zu sehen, wie deutlich sich die Betroffenheit der Alleinerziehenden nicht nur vom Durchschnitt der Bevölkerung unterscheidet – denn im Landesdurchschnitt waren im November „nur“ 12,8 Prozent der Bevölkerung auf Unterstützung angewiesen, bei den Alleinerziehenden aber die besagten 38,8 Prozent.

Aber nicht nur das: Mit der Zahl der Kinder steigt auch die Betroffenheit. Bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern liegt sie schon bei 46,7 Prozent.

Fazit also: Mehr als jeder dritte Alleinerziehenden-Haushalt in Sachsen ist auf Unterstützung durch das Jobcenter angewiesen.

Vielen Dank also für die Schützenhilfe aus Bremen.

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