Es war absehbar, dass die geplanten Elternbeiträge in Leipziger Kindertagesstätten ein heißer Diskussionsgegenstand im Stadtrat werden würden. Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) hatte schon angekündigt, den vollen Maximalbetrag beantragen zu wollen, weil die Nebenkosten in den Kitas immer weiter steigen. Die Linksfraktion hat schon vehement protestiert. Die Grünen-Fraktion macht jetzt einen Kompromissvorschlag.

Normalerweise darf die Kommune bis zu 23 Prozent der Nebenkosten in Kinderkrippen von den Eltern verlangen als Beitrag zur Gesamtfinanzierung. Was schon eine happige Summe Geld ist, denn monatlich kostet so ein Platz mittlerweile 959,73 Euro. Bislang zahlen Eltern 210,14 Euro. Der Betrag würde auf 220,74 Euro steigen, wenn dem Verwaltungsantrag zugestimmt wird.

Die Grünen schlagen nun vor, statt der vollen 23 Prozent nur 22 Prozent zu berechnen. Was den Elternbeitrag bei 211,14 Euro einpegeln würde.

Dasselbe bei Kindergärten und Hortplätzen. Dort dürfte die Stadt gesetzlich bis zu 30 Prozent der Kosten umlegen. Die Grünen schlagen als Kompromiss 29 Prozent vor.

Der Elternbeitrag würde also statt von derzeit 126,51 Euro pro Platz auf 130,12 Euro steigen, nicht auf den von der Stadt gewünschten Maximalbetrag von 134,61 Euro.

„Mit dem Ausbau der Kindertagesstätten versucht die Stadt dem Bedarf nach Kindertagesbetreuung, aber auch dem Gesetzesanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr nachzukommen. Die Anpassung der Elternbeiträge im vorvergangenen Jahr war daher vertretbar, ebenso sinnvoll die Atempause bei den Beiträgen im Vorjahr“, begründen die Grünen ihren Änderungsantrag. Aber da ist ein Problem, das auch die neue Staatsregierung noch nicht wirklich ausgeräumt hat: Der Betreuungsschlüssel wurde erst einmal nur leicht verbessert. Wirklich ideal ist er noch lange nicht.

Was eigentlich keine Maximalerhöhung des Elternbeitrags begründet, finden die Grünen: „Weiterhin ist der Betreuungsschlüssel in Sachsen der höchste. Insofern ist die Maximalausreizung des möglichen Beitrages nicht begründet. Der unterbreitete Änderungsvorschlag bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und Hort) unter dem höchstmöglichen Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und berücksichtigt dennoch eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Eltern in einem vertretbaren Rahmen. Dieses sollte dann auch für die kommenden Jahre Grundlage bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war.“

Was natürlich das Dilemma des Sozialbürgermeisters nicht löst, der die steigenden Kosten dann wieder in seinem Etat auffangen muss. Mittlerweile trägt die Stadt den größten Anteil der Beutreuungskosten. Auch die Erhöhung des Landesanteils kommt ja nicht der Finanzierung der Plätze zugute, sondern vorerst komplett nur der langsam sich bessernden Betreuungsquote.

Der Änderungsantrag der Grünen.

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