Die Retourkutsche kam prompt. Am Donnerstag, 19. Mai, veröffentlichte der Landtagsabgeordnete der Linken, André Schollbach, seine Kritik an den Staatsausgaben für die beiden großen Kirchen in Sachsen. Noch am selben Tag erklärte der Beauftragte der CDU-Fraktion für Kirchenfragen, Gernot Krasselt, den Linken-Vorstoß für reinen Populismus.

„Dieses politische Manöver der Linken ist billig und leicht durchschaubar. Sie hoffen mit dem Thema zu punkten, weil viele Menschen nicht mehr einer Kirche angehören. Doch dabei betreiben sie ihren Populismus auf dem Rücken der Gläubigen in Sachsen!“, schimpfte Gernot Krasselt. „Die Staatsleistungen für die Kirchen sind Entschädigungszahlungen für Enteignungen während der napoleonischen Kriege. Sicher liegen die schon sehr weit zurück – doch das rechtfertigt kein Unrecht.“

André Schollbach hatte sich extra auf die Sächsische Verfassung bezogen, wo es in Art. 109 Abs. 2 Satz 1 heißt: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt.“

Auch die Weimarer Verfassung und später das Grundgesetz haben die Trennung von Kirche und Staat verankert, bestätigt auch Krasselt. Wären da nicht die Staatsverträge, die die Bundesländer mit den Kirchen abgeschlossen haben.

„Die Bundesländer sind verpflichtet, entsprechend Regeln zu treffen. Deshalb gibt es auch in Sachsen einen Staatskirchenvertrag, der unter anderem die finanziellen Fragen demokratisch regelt. Er wurde mit großer Mehrheit vom Landtag verabschiedet“, betont Krasselt. In der Rechnung der Linken würden auch die Kosten für Gefangenen- und Polizeiseelsorge, Religionsunterricht, die Jugendarbeit der Kirchen und die Denkmalpflege kritisiert. Krasselt: „Das ist unredlich! Denn die dort geleistete Arbeit ist wichtig für die Gesellschaft.“

Auch die Gelder für diese Bereiche würden sich im Haushalt wiederfinden und wären damit durch das Parlament demokratisch legitimiert. Dass die Linken nun eine Überprüfung der Leistungen fordern, findet er populistisch: „Damit entlarven sie sich als billige Populisten! Mehr als eine leere Worthülse kommt am Ende ihrer Kritik nicht raus. Wenn die bisher demokratisch getroffenen Regelungen wirklich falsch wären, hätte die Linke längst vor dem Verfassungsgericht geklagt. Doch dafür fehlt ihr offensichtlich der Glaube – weniger an Gott, sondern an die eigene Propaganda und die Aussicht auf Erfolg.“

Da hat dann auch Gernot Krasselt einiges durcheinandergebracht. Denn die Linken müssen nicht unbedingt vorm Verfassungsgericht klagen, wenn sie politische Themen völlig anders sehen als die regierende CDU. Verabschiedet wurde der sächsische Staatskirchenvertrag übrigens am 24. Juni 1994: Da regierte die CDU in Sachsen mit absoluter Mehrheit und brauchte niemanden anders, um den Vertrag so mit Mehrheit zu verabschieden.

Dass die Millionenzahlungen an die Kirchen, die mit ihren knapp 940.000 Mitgliedern nicht ganz ein Viertel der sächsischen Bevölkerung stellen, den Linken ein Dorn im Auge sind, ist nicht neu. Ähnliche Landtagsanfragen, wie sie Schollbach im Vorfeld seiner Stellungnahme an die Landesregierung gestellt hat, wurden von Abgeordneten der Linken seit Jahren immer wieder gestellt.

Der auch von Krasselt gebrachte Einwand, die Zahlungen seien angesichts der diakonischen bzw. karitativen Arbeit der Kirchen gerechtfertigt, überzeugt Schollbach nicht. Denn diese Leistungen würden ohnehin bereits durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert, wie bei anderen freien Trägern auch. „Den Kirchen werden seit Jahren von der CDU-geführten Staatsregierung staatliche Gelder in enormem Umfang zugeleitet. Gleichzeitig ist für viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben im sozialen und kulturellen Bereich kein Geld da“, fasst Schollbach seine Position zusammen. „Durch die massive Finanzierung der Kirchen aus öffentlichen Kassen wird die verfassungsrechtlich garantierte Trennung von Staat und Kirche ausgehöhlt. Daher muss die überbordende staatliche Kirchenfinanzierung dringend einer Revision unterzogen werden.“

Im Ergebnis seiner vielen Anfragen kam er zu folgendem Schluß: Die Evangelische und die Katholische Kirche haben im Freistaat Sachsen seit 1993 mindestens 580 Millionen Euro aus der Staatskasse erhalten (Evangelische Kirche: 549,3 Millionen Euro; Katholische Kirche: 30,7 Millionen Euro).

Besonders kritisiert er die pauschalisierten Staatsleistungen des Freistaates Sachsen, die im Jahr 2015 ein Rekordniveau erreichten.

So erhielten im vergangenen Jahr die Evangelische Kirche 23.463.736,00 Euro (Jahr 2014: 22.894.987,23 Euro) und die Katholische Kirche 938.549,34 Euro (Jahr 2014: 915.799,41 Euro) an pauschalisierten Staatsleistungen aus öffentlichen Kassen. Seit der erstmaligen Zahlung im Jahr 1993 haben sich diese Gelder nahezu verdoppelt. Damals bekamen die Evangelische Kirche 25.000.000,00 DM (12.782.297,03 Euro) und die Katholische Kirche 1.000.000,00 DM (511.291,88 Euro). Von 1993 bis 2015 zahlte der Freistaat Sachsen insgesamt 427.582.616,62 Euro an Staatsleistungen an die Kirchen.

Diese Staatsleistungen sind im „Staatsvertrag“ übrigens in Artikel 14 geregelt, wo es heißt: „Der Freistaat zahlt zur Abgeltung der Ansprüche der Kirchen aus Staatsleistungen einen jährlichen Gesamtbetrag. Die Kirchen regeln die Verteilung des Gesamtbetrags unter sich durch Vereinbarung. Die Höhe der Zahlung des Freistaates nach Absatz 1 beträgt für das Jahr 1993: 25 Millionen DM.“

Dass sich der Betrag fast verdoppelt hat, liegt an einer Regelung in Absatz 3: „Ändert sich in der Folgezeit die Besoldung der Beamten im Staatsdienst, so ändert sich die in Absatz 2 festgesetzte Summe in entsprechender Höhe. Zugrunde gelegt wird das Eingangsamt für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung, siebente Dienstaltersstufe, verheiratet, zwei Kinder.“

Heißt: Wenn die Besoldung der sächsischen Staatsbediensteten steigt, steigt auch die Summe, die der Freistaat an die Kirchen ausbezahlt, um den gleichen Prozentsatz.

Das ist alles rechtens. Der Staatsvertrag gilt ja. Trotzdem ist es kein Populismus, wenn die Linke diese Regelungen hinterfragt. Es ist sogar ihr gutes politisches Recht. Ob das der Wähler dann genauso sieht oder doch lieber eine kirchennahe Partei wie die CDU wählt, ist ein ganz anderer Fakt.

Dass freilich Schollbach mit Misstrauen sieht, dass auch der Religionsunterricht in den Schulen vom Staat bezahlt wird, dürfte durchaus ein Diskussionsthema sein: Für den Religionsunterricht erhielten die beiden Kirchen zum Beispiel 49,86 Millionen Euro, um den Unterricht personell abdecken zu können.

Mehrfach kritisiert hatte er auch, dass die Kirchen erhebliche geldwerte Vergünstigungen bekommen, wenn sie ihre Botschaft über den MDR verbreiten wollen: so etwa allein im Zeitraum von 2000 bis 2015 über 100.000 Minuten kostenlose Hörfunksendezeit und über 3.800 Minuten kostenlose Fernsehsendezeit.

Überdies seien die Kirchen im Freistaat Sachsen von der Erhebung der Verwaltungsgebühren befreit. Und thematisiert hat er ja auch die Unterstützung für den Katholikentag: 4,5 Millionen Euro gibt es für den „Deutschen Katholikentag“ in Leipzig, 3 Millionen Euro davon aus Landeskassen, 1 Million aus Leipzig.

Ein ganz eigenes Thema sind die Fördergelder für kirchliche Kulturdenkmale, die sich im Lauf der Zeit auf 80,78 Millionen Euro summierten. Andererseits gehören viele Kirchen auch zu den architektonischen Sehenswürdigkeiten der Städte. Aber tatsächlich bildet die Zahl gar nicht ab, was für die Sanierung von Kirchen als Kulturdenkmale tatsächlich bereitgestellt wurde.

„Angaben über die Höhe von Finanzmitteln des Freistaates Sachsen aus der Städtebauförderung für kirchliche Kulturdenkmale können nicht erfolgen“, hatte der für die Fördermittel zuständige Minister Markus Ulbig zum Beispiel auf eine von Schollbachs Anfragen erklärt. „Zuwendungsempfänger im Zuständigkeitsbereich der Städtebauförderung sind die Gemeinden für städtebauliche Gesamtmaßnahmen (Fördergebiete).“

Alles in allem also durchaus ein politisches Streitthema. Und natürlich hat Schollbach Recht, wenn er Dinge, die vor 23 Jahren mal vertraglich geregelt wurden, nicht einfach automatisch weiterlaufen sehen möchte. Eigentlich ein Thema, dass auch die sonst so pfennigfuchserische CDU interessieren sollte. Man sollte das Thema ernst nehmen und auch ohne verbale Keulen („Populismus“) darüber diskutieren. Vielleicht kommt man ja im Ergebnis dahin, dass man alle Regelungen für gut befindet – oder sogar an einzelnen Stellen nachsteuern möchte. Man schreibt ja nun einmal das Jahr 2016 und nicht mehr das Jahr 1994.

Papier „Staatsleistungen des Freistaates Sachsen an Evangelische und Katholische Kirche“ der Linksfraktion.

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