Compliance – das ist so ein hübsches englisches Wort für Regeln, die man eigentlich versprochen hat einzuhalten. Aber in den letzten Jahren machten immer wieder Geschichten über Ärzte die Runde, die den Verlockungen der kleinen Geschenke nicht widerstehen können. Korruption im Gesundheitswesen? Ein ganz heißes Eisen. Und Thema für einen Kongress, der im Januar erstmals in Leipzig stattfindet.

Die logische Einschätzung der Veranstalter: Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt damit das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Die strafrechtlichen Mittel, um dem zu begegnen, waren bisher nicht vollständig und machten eine Gesetzesänderung notwendig.

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30. Mai 2016 reagierte das Bundeskabinett auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte festgestellt, dass niedergelassene Ärzte keine Beauftragten im Sinne des § 299 sind und ihre Amtsträgereigenschaften außerdem verneint. Zuwendungen zur Einflussnahme auf das ärztliche Verhalten konnten deshalb vorher nicht als Amtsträgerbestechung oder Bestechung im gesellschaftlichen Verkehr identifiziert werden, so dass eine ungerechte Bevorzugung von Vertrags- gegenüber Klinikärzten vorlag.

Mit den neuen Gesetzen § 299a und § 299b haben „Angehörige des Heilberufs“ mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren zu rechnen, wenn sie einen Vorteil dafür fordern oder annehmen, bei Bezug, Verordnung oder Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten oder bei Zuführung von Patienten einen anderen zu bevorzugen. Damit soll der Prämienzahlung von Pharmaunternehmen an Vertragsärzte bei bevorzugter Verschreibung eines bestimmten Präparates Einhalt geboten werden. Zudem sind Zuweisungsprämien von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen für die Zuführung von Patienten an niedergelassene Ärzte untersagt. Vor diesem Hintergrund steht das Gesundheitswesen aktuell vor der Aufgabe, qualitativ hochwertige Versorgung unter Einhaltung der verschärften gesetzlichen Regularien zu leisten.

Mit Inkrafttreten der neuen Paragraphen 299a und 299b im Strafgesetzbuch zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in diesem Jahr stehen alle Akteure des Gesundheitswesens vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Versorgung unter Einhaltung der verschärften gesetzlichen Regularien zu leisten.

Beim 1. Deutschen Kongress für Compliance im Gesundheitswesen, der am 20. und 21. Januar 2017 in Leipzig stattfindet, sollen diese neuen gesetzlichen Herausforderungen von Experten und Praktikern diskutiert werden. Das Universitätsklinikum Leipzig initiiert diesen Fachkongress, der sich an Entscheidungsträger aus Krankenhäusern, Industrie, Krankenversicherungen, Politik sowie an alle Akteure aus dem ambulanten Sektor richtet, die sich mit Compliance, Risikomanagement, Korruption und Betrug beschäftigen.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung, die in der Kongresshalle stattfindet, steht der interaktive Austausch von Praktikern und Wissenschaftlern. Mit Hilfe dreier verschiedener Panel werden unterschiedliche Zielgruppen angesprochen.

Im Panel 1 liegt der Schwerpunkt auf Compliance in Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Im Panel 2 steht Compliance in der Klinik – sowohl für die Versorgung als auch für die Forschung – im Fokus. Im dritten Panel werden verschiedene Praxisbeispiele diskutiert.

Vor allem durch den wissenschaftlichen Aspekt hebt sich die Veranstaltung deutlich von anderen ihrer Art ab. Ziel der einzelnen Panel ist es, konstruktive Ansätze zu erarbeiten, um die Umsetzung der neuen Vorschriften gesetzeskonform zu unterstützen.

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