Mehrere Einwohneranfragen, in denen es um die Verkehrssicherheit vor Kitas und Schulen der Stadt Leipzig geht, standen auf der Tagesordnung des April-Stadtrates. Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau erklärt, welche Maßnahmen ergriffen werden und welche Möglichkeiten (Ampeln, Zebrastreifen, Tempo-30-Regelungen, Tempo-30-Zonen, ...) nach einer Einzelfallprüfung genutzt werden könnten.

Wie schon zuvor in den Einwohneranfragen ging es auch im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung nochmals um die Verkehrssicherheit für die Kinder vor Kitas und Schulen Leipzigs.

Aus dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte 2015, da wo es rechtlich möglich ist, die “Tempo-30”-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.
2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Zwischenbericht zu den Einzelfallprüfungen und bis Ende 2015 ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung: “Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder. Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt. Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von “Tempo 30″ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.”

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