Verbraucher aus dem Raum Leipzig, die bis zum Jahre 2013 Strom vom Hamburger Energiedienstleister Care Energy GmbH geliefert bekamen, werden derzeit von der Vergangenheit eingeholt, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Einige erhielten in den letzten Tagen vom Anbieter die Aufforderung, Abschlagszahlungen rückwirkend für 12 Monate aus 2014 sowie Januar 2015 zu begleichen.

Und das, obwohl die Netz Leipzig GmbH im Oktober 2013 Care Energy die Durchleitung von Strom durch ihr Netz rechtswirksam untersagt hatte. Zwischenzeitlich haben einige Verbraucher einen neuen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Leipzig abgeschlossen. Andere haben nichts unternommen und sind seither Kunden in der so genannten Grundversorgung bei den Leipziger Stadtwerken.

„Wenn frühere Kunden von Care-Energy in den nächsten Tagen von der Netz Leipzig GmbH zum Ablesen ihres Stromzählers aufgefordert werden, sollten sie sich nach den Hintergründen erkundigen“, rät Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn nach Mitteilung der Stadtwerke Leipzig GmbH hat ein Energieunternehmen mit dem Namen EnUp AG aus München in den vergangenen Tagen bei der Stadtwerke Leipzig GmbH die Kündigung von ehemaligen Kunden von Care-Energy beauftragt, die damals in die Ersatzversorgung gefallen waren. Diese Umstellung erfolge, so die Stadtwerke, mittels eines bundesweit einheitlichen automatisierten elektronischen Datenaustauschs, auf dessen Prozesse die jeweiligen Marktteilnehmer – ist der Umstellungsauftrag erstmal ausgelöst – keinerlei Einfluss hätten.

„Ein schwer durchsichtiges Unternehmensgeflecht“, findet Henschler.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen würde eine (Rück)Umstellung auf Care Energy ohne jede Bevollmächtigung der Nutzer erfolgen, wenn diese ihren Vertrag mit dem Lieferanten ordnungsgemäß gekündigt hatten, nachdem Care Energy keinen Strom mehr liefern durfte. Zugleich fehlt es am Abschluss eines neuen Liefervertrags. Diese Verbraucher sollten Care Energy deshalb zur sofortigen Beendigung der Energielieferung verpflichten und zugleich den Wechsel zu einem anderen Anbieter beauftragen. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Care Energy aufgrund entstandener Mehrkosten ist hier in Erwägung zu ziehen.

Verbraucher, die seinerzeit eine solche Kündigung nicht ausgesprochen haben bzw. dessen nicht sicher sind, stehen nach wie vor in einem vertraglichen Verhältnis mit Care Energy und sollten weitere rechtliche Schritte im Einzelfall prüfen lassen.

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