Der rasante Anstieg in den vergangenen Jahren von Gesellschaften, die den Innenstadtbereich für Abschiedsveranstaltungen vor der Eheschließung - sogenannte Junggesellenabschiede (JGA) - nutzen und dabei den öffentlichen Raum für Spiele und "spaßige" Aktionen nutzen, zwingt die Stadt Leipzig zu einer rechtlichen Neubewertung. Ab dem 1. April gelten solche Veranstaltungen als Sondernutzung des öffentlichen Raums und müssen entsprechend beantragt werden.

“Wir sind uns bewusst, dass wir damit Neuland betreten”, sagt Oberbürgermeister Burkhard Jung. “Aber um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, sind wir gezwungen, solche Späße mit einer Passantenfreiwilligkeitsvorbehaltsbescheinigung verwaltungsseitig zu begleiten.”

Ab 1. April treten daher in Bezug auf die JGA folgende Regelungen inkraft:

· Oben genannte Veranstaltungen im Innenstadtbereich sind 4 Wochen im Voraus im neu geschaffenen Sachgebiet JGA anzumelden. Dabei ist die Anzahl der Teilnehmer, die Art der geplanten Spiele (kurzes Drehbuch, Skizze) sowie das Motto anzugeben. Es wird pro Genehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.

· Für geplante Passanten-Beteiligungen muss eine entsprechende Anlage zum Antrag ausgefüllt werden, in der der beabsichtigte Umfang der Einbeziehung von Passanten angegeben und der Inhalt der Spiele dargelegt wird. Bei mangelndem Niveau behält sich die Verwaltung das Recht vor einzugreifen. Die von der Behörde nach Prüfung ausgestellte Passantenfreiwilligkeitsvorbehaltsbescheinigung ist im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

· Für Bollerwagen, mitgeführte Schilder, lebensgroße Maskottchen bzw. Puppen  und ähnliches werden Gebühren in Abhängigkeit von Größe, Gestalt und Material erhoben.

· Voreheschließungsabschiedsveranstaltungen dürfen nur im Zeitraum Montag-Freitag 10 – 13 und 15-18 Uhr sowie Samstag 14-18 Uhr durchgeführt werden.

· Pro Stunde ist nur eine Abschiedsveranstaltung im Innenstadtbereich erlaubt.

· Die Stadt strebt eine ausgewogene Berücksichtigung der Geschlechter an, weshalb bei der Genehmigung auf das zahlenmäßige Verhältnis von Damen- und Herrengruppen geachtet wird.

Mit diesen Regelungen soll das friedvolle Miteinander von kurz vor der Heirat Stehenden und Besuchern und Bewohnern der Innenstadt aufrechterhalten werden.

Die Redaktion der L-IZ wünscht allen Lesern einen angenehmen 1. April.

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