20 Straftaten listet Justizminister Sebastian Gemkow gegen sieben der acht Beschuldigten im Fall „Terrorgruppe Freital“ auf. Die rechtsradikale Gruppe war Polizei und Staatsanwaltschaft kein unbeschriebenes Blatt, als die Gruppe im Herbst 2015 mit Anschlägen auf Asylbewerberunterkünfte und Parteibüros für Aufsehen sorgte. Erhellende Details aus zwei Anfragen, die der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann an die Staatsregierung gestellt hat.

„Die sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft hat die Gefahr, die von den handelnden Personen der Terrorgruppe Freital ausging, zu lange unterschätzt.“ Zu dieser Einschätzung gelangt der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion nach Auswertung der Antworten von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf zwei Kleine Anfragen zu den Ermittlungen gegen die Mitglieder der Terrorgruppe.

„Bereits nach den Anschlägen auf ein Wahlkreisbüro und eine Asylunterkunft am 20. September 2015 hatten Polizei, Staatsanwaltschaft und der Generalbundesanwalt einen Teil der Beschuldigten in Verdacht. Nicht umsonst wurden bereits seit dem 12. bzw. 14. Oktober 2015 − also Tage vor dem Anschlag auf das alternative Wohnprojekt am 19. Oktober und dem Anschlag auf eine Asylunterkunft am 1. November − die Telefongespräche zweier Beschuldigter überwacht und Internetverbindungen ausgewertet. Dass diese Erkenntnisse nicht unmittelbar ausgewertet wurden, war ein folgenreiches Versäumnis.“

Oder es war ein Menetekel für den sächsischen Glauben, mit ausufernder Kommunikationsüberwachung in Sachsen echte Polizeiarbeit ersetzen zu wollen. Denn die Überwachung nützt nicht die Bohne, wenn es keine Beamten gibt, die sie in Straffällen auch auswerten können.

Im Fall der Terrorgruppe Freital führte wenigstens die nachträgliche Auswertung der Kommunikation zweier Mitglieder der Gruppe dazu, dass die Staatsanwaltschaft eine Handhabe gegen die rechtsradikale Gruppierung bekam. Sebastian Gemkow: „Im Hinblick auf die Telekommunikationsüberwachung am 18. Oktober 2015, über die in dem im Thema der Kleinen Anfrage genannten Artikel des SPIEGEL vom 23. April 2016 berichtet wird, kann jedoch ausgeführt werden, dass diese nicht direkt mitgehört / mitgelesen wurde, sondern aufgezeichnet und so der Kommunikationsinhalt am 19. Oktober 2015 bekannt wurde.“

Im Nachhinein erst verdichteten sich die Erkenntnisse dahin, dass man es hier augenscheinlich mit einer terroristischen Vereinigung zu tun hatte, sodass der Fall dann im Frühjahr 2016 an die Generalbundesanwaltschaft abgegeben wurde. Doch das lange Zögern in Sachsen zeigt eben auch, dass man die rechtsradikalen Netzwerke gerade im ostsächsischen Raum selbst dann noch völlig unterschätzt hat, als die Anschläge sich häuften.

„Auch, dass nicht wegen versuchten Mordes ermittelt wurde, zeigt, dass sächsische Behörden die Sprengkraft der verwendeten Böller und die Radikalisierung der Gruppe zuerst nicht hinreichend ernst genommen haben. Allein, dass die Beschuldigten strafrechtlich keine unbeschriebenen Blätter waren, hätte aufhorchen lassen müssen“, sagt Valentin Lippmann. Den freilich auch die Frage beschäftigt, was das für ein Zeuge gewesen sein kann, der die Polizei erst darauf bringen musste, dass diese Gruppe von Rechtsradikalen schon eine ganze Serie von Anschlägen auf dem Kerbholz hatte. Ein verdeckter Ermittler, so der Justizminister, war es nicht. Mit solchen Leuten arbeite die Polizei nicht, wenn sie Straftaten aufklären müsse.

„Die Strukturen der Gruppe lagen spätestens seit dem Auftauchen des ominösen Zeugen offen. Dieser Zeuge, soweit ist nun klar, war kein verdeckter Ermittler der Polizei gewesen. Ob der Zeuge für eine sächsische oder andere Behörde gearbeitet hat, werden wir wohl nie erfahren“, stöhnt Lippmann. „Laut Auskunft des Justizministers werden in Sachsen angeblich keine verdeckten Ermittler bei politisch motivierter Kriminalität eingesetzt. Hier wird sich wohl auf die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes verlassen. Dies ist in Anbetracht der offensichtlichen Unzulänglichkeiten des Verfassungsschutzes allerdings die schlechteste aller Lösungen.“

Überraschend ist freilich auch, wie oft Anklagen gegen einige der Gruppenmitglieder in der Vergangenheit einfach fallen gelassen wurden, weil die Staatsanwaltschaft „keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ sah. Das muss nicht am jeweiligen Staatsanwalt gelegen haben, sondern kann auch mit nicht ausreichenden Ermittlungen zu tun gehabt haben. Wenn Ermittler fehlen (und in Sachsen fehlen sie ja bekanntlich allerenden), verlaufen viele Fälle im Sand, Täter gehen straffrei aus und augenscheinlich verstärkte das bei Einigen das Gefühl, dass sie mit dem Rechtsstaat sowieso machen könnten, was sie wollen. Denn genau davon erzählt ja die Karriere der „Terrorgruppe Freital“: Von einem Gefühl, in Sachsen tun und lassen zu dürfen, was man will, ohne dass der Staat ernsthaft bereit ist, dem Treiben ein Ende zu setzen.

Kleine Anfrage von Valentin Lippmann (GRÜNE): „Ermittlungen sächsischer Behörden rund um die Gruppe Freital − Bericht des SPIEGEL vom 23.04.2016“ (Drs. 6/4976).

Kleine Anfrage von Valentin Lippmann (GRÜNE) „Ermittlungen sächsischer Behörden in Freital“ (Drs. 6/4948).

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar