Auf der BAB 14 waren gestern Diebe unterwegs und stahlen von einem Trailer hochwertige Autoreifen - Die Polizei sucht Zeugen +++ In einer Drogerie in der Petersstraße wurde gestern eine Parfümdiebin erwischt und vorläufig festgenommen +++ Im Täubchenweg wurde eine Fußgängerin schwer verletzt +++ In der Zwickauer Straße wurde eine 15-Jährige von einem Sattelzug erfasst.

Auf Beutezug

1. Fall
BAB 14; km 85,2 in Richtung Magdeburg (PP Birkenwald): An mindestens drei Sattelzügen, ungeachtet des Herkunftslandes – einer in Deutschland, einer in Dänemark und einer in Rumänien zugelassen – schlitzten gestern Diebe die Planen der Sattelanhänger auf. Sie wollten sich ganz offenbar an deren Ladung bedienen, doch wie sich später herausstellte, fehlte nichts. Möglicherweise hatte den Dieben die Ware nicht zugesagt oder sie wurden gestört bzw. zwei der Anhänger waren unbeladen. Bekannt wurde dieser  Übergriff durch eine Polizeistreife. Diese entdeckte auf dem Parkplatz während einer Fußstreife die unverklebten, halbmondförmigen Schnitte an den Lkws in einer Höhe von ca. 160 cm. Unverzüglich weckten die Polizisten die Lkw-Fahrer und zeigten ihnen das Übel. Diese wiederum erstatteten daraufhin Anzeige.

2. Fall
BAB 14, km 54,0 in Richtung Magdeburg, PP Muldental-Nord: In einem anderen Fall richteten die Diebe gestern jedoch großen Schaden an. Während der Fahrer zur Lenk- und Ruhezeit im Fahrerhaus schlief, öffneten die Diebe die Verplombung und öffneten die Tür vom Laderaum. Dann räumten sie einen großen Teil der hochwertigen Autoreifen vom Trailer – die genaue Anzahl konnte der 37-Jährige noch nicht benennen – und transportierten diese ab. Als der Fahrer dann ca. 8 Stunden später erwachte und nach dem Rechten sah, entdeckte er den Diebstahl und informierte umgehend die Polizei. Noch während der Anzeigenaufnahme kam ein anderer Lkw-Fahrer hinzu. An dessen Lkw-Auflieger hatten sich die Diebe ebenfalls zu schaffen gemacht und die Verplombung entfernt. Doch von der Ladung, Lkw-Reifen, stahlen sie letztlich nichts.

In beiden Fällen hat die Leipziger Kripo die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können, sich unter der Tel.-Nr. (0341) 966 4 6666 zu melden.

Übergabe gescheitert

Eine vermeintliche Kundin bediente sich gestern Nachmittag in einer Drogerie in der Petersstraße kostenlos: Sie steckte acht hochwertige Parfümflaschen im Wert von 555 Euro in ihre, wie sich später herausstellte, präparierte Handtasche. Danach stellte sie diese an einen mit einem Komplizen vereinbarten Ort, der die Tasche unauffällig an sich nehmen und damit verschwinden sollte. Ihre Tat war jedoch von einem Ladendetektiv (39) beobachtet worden, der die Dame festhielt und die Polizei verständigte. Es stellte sich heraus, dass die 41-Jährige im Verdacht steht, bereits drei gleichartige Straftaten zwischen Mitte und Ende Dezember 2015 im gleichen Geschäft begangen und dabei einen Stehlschaden von etwa 4.000 Euro verursacht zu haben. Dabei hatte sie gemeinsam mit einer bisher unbekannten Person agiert. Die strafbaren Handlungen waren aufgezeichnet worden. Anhand dieser Videoaufzeichnungen konnte der Detektiv die Frau identifizieren. Die 41-Jährige befindet sich im Asylverfahren und war aus Magdeburg angereist, wo sie ebenfalls bereits straffällig geworden war. Sie wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig vorläufig festgenommen und ins Zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Die Ermittlungen dauern an.

Fußgängerin schwer verletzt

Ein 57-jähriger Fahrer eines Pkw Skoda Octavia befuhr gestern Morgen den Täubchenweg und hatte die Absicht, nach links in die Crusiusstraße abzubiegen. Eine 28-jährige Fußgängerin hatte die Absicht, diese Straße gerade zu überqueren. Der 57-jährige Fahrer beachtete dabei den Vorrang der Fußgängerin nicht, welche anschließend vom Fahrzeug erfasst wurde, sie über die Motorhaube stürzte und auf der Fahrbahn zum Liegen kam. Rettungskräfte, Polizei waren schnell vor Ort. Die 28-Jährige musste stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Der 57-Jährige Fahrer wurde nicht verletzt, sieht sich aber nun einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gegenüber.

Sattelzug erfasst junges Mädchen

Schwer, zum Glück nicht lebensbedrohlich verletzt musste heute Morgen ein junges Mädchen (15) zur Behandlung in ein Leipziger Krankenhaus transportiert werden. Ein Lkw-Fahrer hatte sie mit seinem Sattelzug erfasst. Der 62-Jährige war mit dem Volvo die Zwickauer Straße stadteinwärts gefahren und bog An der Tabaksmühle rechts ab. Dabei übersah er die Radlerin, die sich der Kreuzung in gleicher Fahrtrichtung näherte und bei Lichtzeichen Grün die Zwickauer Straße auf dem Radweg geradeaus weiterfahren wollte. So wurde sie vom ersten Rad des Aufliegers erfasst und noch einige Meter mitgeschleift. Dann blieb sie, ohne vom Rad überrollt zu werden, auf Fahrbahn liegen. Sofort eilten Passanten und der Lkw-Fahrer herbei und versorgten sie bis zum Eintreffen von Rettungswagen und Polizei.

Verkehrskontrolle und deren Folgen

Während ihrer Streifentätigkeit fiel den Beamten heute Nacht ein Fahrradfahrer auf. Die Beamten unterzogen ihn einer Verkehrskontrolle. Bei der Überprüfung der angegebenen Personalien wurde bekannt, dass gegen den 33-Jährigen ein Haftbefehl besteht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Daraufhin wurde er umgehend in die Justizvollzugsanstalt überstellt.

Von der Straße abgekommen, gegen Baum gefahren

Der Fahrer (34) eines VW Golf war gestern Abend auf der Max-Liebermann-Straße unterwegs. Etwa in Höhe Grundstück Nr. 184 (zwischen Delitzscher und Virchowstraße) kam er aus dem linken Fahrstreifen nach rechts ab, fuhr über den Fahrbahnrand und stieß gegen einen Baum. Aufgrund des Aufpralls verletzten sich sowohl der Fahrer als auch sein Beifahrer leicht und wurden zur ambulanten Behandlung in eine Klinik gebracht. Es entstand Schaden in Höhe von ca. 500 Euro. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 34-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem ist die hintere Kennzeichentafel zur Fahndung ausgeschrieben, während es sich bei der vorderen um ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen handelte. Gegen den Autofahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt.

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