Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 52-jährigen Mann wegen des Tatvorwurfs des besonders schweren Raubes in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Leipzig – Große Strafkammer – erhoben. Dem Angeschuldigten wird im Ergebnis intensiver und umfangreicher Ermittlungen zur Last gelegt, im Zeitraum vom 02.12.2013 bis zum 12.05.2015 Überfälle auf die Sparkassenfilialen in der Lützner Straße, Arnoldstraße, Lessingstraße und Ungerstraße in Leipzig sowie die Sparkassenfiliale in der Schwedenstraße in Markranstädt verübt zu haben.

Die Anklage wirft dem aus Baden-Württemberg stammenden und zuletzt in Leipzig wohnhaften Angeschuldigten vor, bei den Überfällen in nahezu gleicher Begehungsweise die Angestellten der jeweiligen Sparkassenfiliale unter Vorhalt einer Waffe bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert zu haben. Unter dem Eindruck dessen übergaben die Bediensteten Bargeld bzw. duldeten die Wegnahme von Geldbeträgen. Der Gesamtschaden liegt im unteren sechsstelligen Bereich.

Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von objektiven Spuren, Zeugenaussagen und gutachterlichen Stellungnahmen. Der einschlägig vorbestrafte und zum Tatzeitraum insoweit unter Bewährung stehende Angeschuldigte at sich bislang nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert.

Aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft Leipzig erwirkten Haftbefehls wurde der Angeschuldigte am 16.07.2015 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden hat im Rahmen einer Haftprüfung mit Beschluss vom 19.01.2016 die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Weitere Angaben zum Inhalt der Anklageschrift und zu weiteren Einzelheiten des mutmaßlichen Tatgeschehens werden nicht gemacht. Deren Erörterung bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

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