In der Kochstraße ist ein Mann von einer Leiter zwei Meter in die Tiefe gestürzt und verletzte sich schwer +++ Gestern Abend kam es an der Haltestelle Emmausstraße zu einer Schlägerei bei der es zwei erheblich Verletzte gab +++ In beiden Fällen sucht die Polizei nach Zeugen +++ In der Asylunterkunft in der Puschstraße kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 22-Jährige durch Stiche in den Oberkörper schwer verletzt wurde.

Von Leiter gestürzt

Noch ist es nicht ganz sicher, ob es sich bei dem Mann, der gestern Vormittag, 11:19 Uhr, in der Kochstraße von einer Leiter zwei Meter in die Tiefe stürzte, um einen 49-Jährigen handelt. Der Verunglückte hatte sich bei dem Sturz so schwer verletzt, dass er stationär in einer Leipziger Klinik aufgenommen werden musste und nicht ansprechbar ist. Über die Rettungsleitstelle wurde die Polizei informiert, die sofort die Ermittlungen aufnahm. Trotz weitreichender Recherchen konnte weder der Hinweisgeber noch der genaue Unfallort bekannt gemacht werden.

Nun ermittelt neben der Polizei auch die Landesdirektion Leipzig. Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang und/oder Unfallort geben können und insbesondere der Hinweisgeber, der die Rettungsleitstelle anrief, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Südost, Richard-Lehmann-Straße 19 in 04177 Leipzig, Tel. (0341) 3030 -100 zu melden.

Schlägerei an der Haltestelle Emmausstraße

Schon in der Straßenbahn der Linie 7 kündigte sich das Unheil an, welches sich später an der Haltestelle Emmausstraße entlud. Eine Personengruppe von ca. 15 Fahrgästen war gestern Abend, gegen 21:30 Uhr, während der Fahrt aus bislang unbekannten Gründen in Streit geraten. Diesen trugen sie schließlich handfest vor der Straßenbahn an der Haltestelle Emmausstraße aus. Dabei wurde ein 20-Jähriger so schwer verletzt, dass er später durch Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein Leipziger Krankenhaus transportiert wurde. Ein 23-Jähriger indes, der sich während des Streits ebenfalls an der Haltestelle aufhielt, erlitt ebenfalls erhebliche Verletzungen. Er wurde während seiner ärztlichen Behandlung geraume Zeit später durch Polizisten in der Klinik angetroffen. Da der 23-Jährige jedoch wegen zweier offener Haftbefehle (Ersatzfreiheitsstrafe und Vollstreckungshaftbefehl) gesucht wurde, verließ er das Krankenhaus nicht Richtung Heimat, sondern wurde in die Justizvollzugsanstalt überstellt.

Die Kripo Leipzig ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung. Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt und auf die Beteiligten der Schlägerei geben können, werden gebeten, sich bei der Kripo Leipzig, Dimitroffstraße 1, in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 zu melden.

Versuchter Totschlag

Der Sicherheitsdienst erwartete gestern Abend die Gesetzeshüter bereits, die nach einem handfesten Streit zwischen zwei Männern (18, 22) ins Asylunterkunft in die Puschstraße gerufen worden waren. Hintergründe der Auseinandersetzung, bei der der 22-Jährige durch Stichverletzungen im Oberkörper schwer verletzt wurde, sind derzeit noch nicht bekannt. Mitarbeiter der Sicherheitsfirma hatten die Streitenden zwischenzeitlich getrennt und bewachten den 18-Jährigen bzw. versorgten den 22-Jährigen erstmedizinisch. Dieser wurde nach Eintreffen der Rettungskräfte in einem Krankenwagen medizinisch weiterversorgt. Später folgte der Transport zur intensiv-medizinischen Behandlung ins Krankenhaus.

Der 18-Jährige indes wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn erließ der Ermittlungsrichter auf Antrag der Leipziger Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung und setzte diesen umgehend in Vollzug. Die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Hintergründen und Motiven der Tat und zum Tatablauf dauern an.

Wohnungsbrand

Ein unbekannter Zündler verschaffte sich heute Nacht Zutritt zum Mehrfamilienhaus in der Karl-Tauchnitz-Straße und begab sich offenbar zielgerichtet in die fünfte Etage. Dort legte er an der Wohnungstür eines Mieters (52) an mehreren Stellen Feuer. Der Wohnungsinhaber kehrte erst zu dieser Zeit nach Hause zurück, hörte bereits die Sirene und bemerkte starken Qualm. Dennoch ging er zu seiner Wohnung, sah die offene Tür und dass es brannte. Er rief Feuerwehr und Polizei. Zeitgleich mit den Kameraden trafen auch Polizeibeamte ein. Die Beamten und Feuerwehrleute brachten Hausbewohner in Sicherheit, sperrten weiträumig ab und löschten die Flammen. Polizeibeamte retteten zudem den Hund des 52-Jährigen aus der brennenden Wohnung und bargen lebenswichtige Medikamente des Mannes. Dieser wurde bei einer Bekannten untergebracht. Seine Wohnung ist nicht mehr nutzbar. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 30.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Kripobeamte ermitteln wegen Brandstiftung. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Einbrecher geschnappt

Fall 1
Als ein Anwohner (37) gestern Nachmittag nach Hause kam, hörte er schon beim Betreten des Mehrfamilienhauses in der Amalienstraße das Zuschnappen einer Wohnungstür. Dann begegneten ihm zwei Männer, die er nicht kannte und deren Anwesenheit ihm sonderbar vorkam. Zumal er wenig später frische Hebelspuren an der Wohnungstür der Nachbarin entdeckte. Er wendet auf dem Absatz und folgte den Unbekannten. Diese konnten es nicht lassen und klinkten bereits in der Eduardstraße an weiteren Mehrfamilienhäusern die Eingangstüren ab. Nun rief der 37-Jährige die Polizei und führte die Gesetzeshüter zu den Langfingern. Die hatten sich bereits bis auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle Zschochersche Straße vorgearbeitet, als sie schließlich von den eingetroffenen Polizisten nach ihrer Identität gefragt wurden. Dann stellten sie noch den mitgeführten Dietrich und die Handschuhe der beiden Männer (28, 33) sicher und sicherten Spuren. Nach den Maßnahmen wurden die Langfinger wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun werden sie einem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl im besonders schweren Fall entgegensehen müssen.

Fall 2
Ein Anwohner beobachtete gestern Nacht in der Waldstraße drei Männer, die gerade versuchten, in einen Einkaufsmarkt einzudringen und rief die Polizei. Ihr Vorhaben wurde von den Beamten vereitelt: Noch auf frischer Tat konnten sie (24, 27, 35) gestellt und vorläufig festgenommen werden. Sie wurden ins Zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Ihr Tatfahrzeug, ein Mercedes, mit welchem das Trio später samt Beute flüchten wollte, stellten die Gesetzeshüter ebenfalls sicher. Die Täter hinterließen einen Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro. Gegen die drei wird strafrechtlich ermittelt.

Ladendieb auf „Einkaufstour“

Zwei Mitarbeiterinnen sahen gestern Nachmittag einen vermeintlichen Kunden, der ihnen „spanisch“ vorkam, denn er hatte anstelle eines Einkaufswagens zwei große Tragetaschen bei sich. Da sie den Verdacht des Ladendiebstahls hegten, ließen sie ihn nicht mehr aus den Augen. Wenig später bestätigte sich ihr Verdacht: Der Mann betrat die Getränkeabteilung, nahm mehrere Sixpacks diverser Getränke im Wert von 66 Euro aus den Warenträgern und packte sie in seine mitgebrachten Taschen. Danach verschwand er aus dem Geschäft in der Nonnenstraße. Die Frauen folgten dem Dieb nach draußen, wo er zu einem abgestellten Fahrrad ging. Als sie ihm das Diebesgut abnehmen wollten, kam es zu einer Rangelei, wobei eine Mitarbeiterin leicht im Gesicht verletzt wurde, jedoch keinen Arzt benötigte. Der Langfinger ließ die Taschen mit den geklauten Getränken fallen und flüchtete. Zwischenzeitlich hatte anderes Verkaufspersonal die Polizei gerufen. Aufgrund der Personenbeschreibung konnten die Polizisten den Dieb, einen polizeibekannten 30-jährigen Leipziger, noch in der Nähe vorläufig festnehmen. Er war nach einer Gegenüberstellung mit den Verkäuferinnen zum Vorwurf des Diebstahls geständig und gab an, die Tat aus Geldmangel begangen zu haben. Nun hat sich der 30-Jährige erneut strafrechtlich zu verantworten.

Falle „virtueller Raum“

Seinen Leichtsinn hätte gestern ein 23-Jähriger beinahe teuer bezahlt. Eine Unbekannte hatte den Unbedachten am Vormittag in verschiedenen Online-Communitys kontaktiert. Freudig nahm er das Interesse der Dame auf und ließ sich in lange und ausgiebige Konversationen verwickeln. Nach einer ca. vierstündigen Unterbrechung meldete sich die Unbekannte erneut und kam auch recht schnell zur Sache bzw. aus den Sachen. Nackt räkelte sich die junge Dame vor ihrer Webcam und gönnte dem 23-Jährigen tiefe Einblicke. Davon verführt und durch Aufforderung ermutigt, entkleidete auch er sich und nahm so nackt „wie ihn Gott schuf“ Platz vor seinem Computer. Doch dann kam die Quittung. Wenige Minuten später schaltete die so offene Dame ihre Kamera aus und sendete ein Video mit seinen Nacktaufnahmen und der höflichen Aufforderung, 3.000 Euro zu zahlen. Weniger nett war schließlich die Drohung, dass bei Ausbleiben der Zahlung das Video seinen Weg ins Internet finden würde. Er solle das Geld per Bargeldtransferdienst überweisen. Da er jedoch keine Anstalten machte, folgte wenig später eine weitere Aufforderung in einer der Communitys. Nun sollte er zu einem Geldinstitut in der Lützner Straße gehen und dort auf weitere Anweisungen warten. Doch dem 23-Jährigen fehlte der Wille dazu, vielmehr machte er sich auf den Weg zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Erpressung. So verführerisch die Möglichkeiten im Internet auch sind, so groß sind die Gefahren. Insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, die die Tragweite ihres Handelns in den Communtiys vielleicht nicht immer richtig einordnen können – nämlich: „Das Netz vergisst nichts“. Die Polizei ermittelt.

Fahrradfahrerin schwer verletzt

Sowohl eine Fahrradfahrerin (27) als auch eine Autofahrerin (46) waren gestern Nachmittag auf der William-Zipperer-Straße in gleicher Richtung unterwegs. Plötzlich, ohne nach hinten zu schauen und ohne Handzeichen zu geben, fuhr die Radlerin nach links, um in die Erich-Köhn-Straße abzubiegen. Sie stieß dabei gegen den Citroen, stürzte und verletzte sich schwer. Mehrere Zeugen verständigten Polizei und Rettungswesen. Eine Ersthelferin kümmerte sich bis zum Eintreffen eines Notarztes um die junge Frau. Sie musste stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Ihr Rad wurde auf dem Polizeirevier Südwest sichergestellt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro.

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