Da wird es selbst Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) kalt den Rücken runtergelaufen sein, als sie die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Alexander Krauß auf den Tisch bekam. Der Mann ist in der CDU-Fraktion eigentlich arbeitsmarktpolitischer Sprecher. Beim Sozialen scheint er sich nicht so auszukennen. Denn sonst würde er nicht unverfroren von „Rabenvätern und –müttern“ sprechen.

Sozial heißt nun einmal in Sachsen immer auch: Wer hat das Geld? Wer kommt – weil er nicht genug verdient – in Zahlungsprobleme? Und dazu gehört nun einmal nicht nur Schuldendienst, Wohnungsmiete und Energie. Dazu gehören oft genug auch die Alimente, die Väter oder Mütter für ihre Kinder an die geschiedenen Ehepartner zahlen müssen. Und dass das mit „Rabenvätern“ eher nichts zu tun hat, sondern mit der simplen sozialen Fähigkeit, den Unterhalt für die Kinder auch leisten zu können, macht die Ministerin dem CDU-Abgeordnete bei seinem Fehltritt ins Soziale auch deutlich: „Der Bezug von Unterhaltsvorschuss ist nicht gleichzusetzen mit der Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Diese ist deshalb nicht Gegenstand der UVG-Geschäftsstatistik.“

Denn „Rabenväter und –mütter“ hatte der Abgeordnete nur in den Titel seiner Anfrage geschrieben, als wollte er jemanden da draußen mit seiner Fähigkeit für starke Biertisch-Parolen beeindrucken. Tatsächlich gefragt aber hat er nach dem Unterhaltsvorschuss. Und den zahlt Väterchen Staat nun einmal, wenn die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen – oft genug eben auch nicht zahlen können.

Das wird wieder einmal an der Statistik deutlich. Denn wie bei allen Statistiken, wo es um die ganzen Folgeeffekte von Armut und niedrigen Einkommen geht, ist Leipzig ganz vornedran mit 5.007 Kindern, für die Land, Bund und Kommune in die Unterhaltszahlung einspringen mussten.

Diese Zahlungen erfolgen immer nur unter dem Vorbehalt, dass sich die zuständigen Behörden das Geld dann bei den zahlungspflichtigen Elternteilen wiederholen. Aber auch die sogenannte Rückholquote erzählt davon, dass bei den meisten der Elternteile, die Unterhalt zahlen sollten, eigentlich nichts zu holen ist. Nur rund 19 Prozent der ausgelegten Unterhaltsgelder konnten 2015 wieder zurückgeholt werden. In Leipzig lag der Anteil mit 10 Prozent noch deutlich niedriger.

Tatsächlich sind die Kommunen hochgradig daran interessiert, die Gelder wieder einzutreiben, denn während sie bei den Ausgaben ein Drittel der Summe tragen, bekommen sie von den Einnahmen aus der „Rückholquote“ 59 Prozent. Für Leipzig bedeutet das, dass die Stadt 2015 zwar 9,1 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen gezahlt hat, aber nur etwas über 900.000 wieder einholen konnte.

Was eben nicht bedeutet, dass in Leipzig besonders viele „Rabenväter“ wohnen, sondern dass hier besonders viele Menschen (und eben auch Eltern) mit ihrem Geld nicht über die Runden kommen. In Dresden zum Beispiel war die Belastung der öffentlichen Kasse mit 6,8 Millionen Euro etwas geringer, betraf auch nur 3.784 Kinder.

Der kleine Lichtstreif am Horizont: Auch in Leipzig ist die Zahl der betroffenen Kinder gefallen – von 5.275 auf die erwähnten 5.007. Ein Zeichen dafür, dass viele junge Eltern ihre Einkommenssituation verbessern konnten.

Was übrigens solche Statistiken nie verraten, ist, wie sehr diese pekuniären Nöte erst dazu führen, dass Familien und Partnerschaften zerbrechen und das Thema Unterhaltszahlung erst eines wird.

Auf die Idee, hier von „Rabeneltern“ zu schwadronieren, kann nur ein Abgeordneter kommen, der sich mit dem Thema noch nie beschäftigt hat.

Die Anfrage von Alexander Krauß. Drs. 4863

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