Am Samstag, den 9. Juli 2016 wurde im Landkreis Görlitz, im Waldgebiet Biehain, ein toter Wolf gefunden. Nach ersten Erkenntnissen ist das Tier erschossen worden. Hierzu haben Spezialisten des Landeskriminalamtes Sachsen die Ermittlungen wegen der illegalen Tötung des Wolfes übernommen, sie dauern gegenwärtig noch an.

Es ist der sechste Fall einer gesetzwidrigen Wolfstötung in Sachsen seit 2011, welcher kriminalpolizeilich untersucht wird.

Sollte ein Beschuldigter ermittelt werden, droht diesem eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

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Ein getöteter Wolf ist ganz sicher eine unschöne Sache. Aber ist das dann wirklich ein Fall für’s LKA? Scheint mir etwas übertrieben.

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