Die nach dem gestrigen Polizeieinsatz an dem IC der Deutschen Bahn AG durchgeführten weiteren Ermittlungen haben bislang keine Erkenntnisse ergeben, dass der Beschuldigte tatsächlich beabsichtigte, im Zug eine Explosion herbeizuführen. Weder bei ihm noch im Zug wurden dafür geeignete Gegenstände gefunden.

Das auffällige, zum Teil als aggressiv und verwirrt beschriebene Verhalten des 41-Jährigen und dessen einzelne Äußerungen hatten im Zusammenhang nach außen für Personen in seiner unmittelbaren Nähe den Eindruck einer ernsthaften Bedrohungslage erweckt, welcher durch einen großangelegten Polizeieinsatz begegnet wurde.

Der 41-Jährige war gestern Nachmittag zunächst nach Verlassen des Zugs durch Einsatzkräfte der Polizei vorläufig festgenommen worden. Da er aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung durch einen Arzt als nicht vernehmungs- und gewahrsamsfähig eingeschätzt worden war, erfolgte sodann die Einweisung zu einer stationären, fachärztlichen Behandlung.

Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag nach Prüfung der bisher vorliegenden Erkenntnisse das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls verneint und die Aufhebung der vorläufigen Festnahme angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an.

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