Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag, 28.02.2017 gegen einen in Leipzig wohnhaften 38-jährigen Mann einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in zwei Fällen erlassen. Dem Beschuldigten liegt zur Last, im Jahr 2016 in Leipzig zwei Frauen getötet zu haben. Der Mann befindet sich jetzt in Untersuchungshaft.

Nachdem sich in einem Vermisstenfall im Zusammenhang mit dem Verschwinden einer 40-jährigen Frau Ende November 2016 in Leipzig Anhaltspunkte für ein mögliches Tötungsdelikt verdichtet hatten, führten die Ermittlungen zu dem Beschuldigten. Der Mann hat im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Vernehmung am Montag, 27.02.2017 gestanden, die als vermisst gemeldete Frau getötet zu haben und Angaben zu dem Ablageort der sterblichen Überreste des Opfers gemacht. Berichte, der Beschuldigte habe sich der Polizei gestellt, treffen nicht zu.

Die noch am 27.02.2017 durchgeführten polizeilichen Suchmaßnahmen haben die Angaben des Beschuldigten bestätigt. Die Ermittlungsbehörden gehen vorbehaltlich weiterer rechtsmedizinischer Untersuchungen aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich hierbei um die sterblichen Überreste der vermissten Anja B. (40) aus Leipzig handelt. Die Staatsanwaltschaft hat die Obduktion angeordnet, um weitere Erkenntnisse zu Todeszeit, Todesart und Todesumständen zu erlangen. Ergebnisse der Obduktion liegen noch nicht vor.

In seiner Beschuldigtenvernehmung hat der Beschuldigte darüber hinaus gestanden, die portugiesische Staatsangehörige Maria D. (43) getötet zu haben.

Deren sterbliche Überreste waren im Frühjahr 2016 im Bereich der Landauer Brücke am Elsterflutbecken in Leipzig gefunden worden. In diesem Fall waren die Ermittlungen gegen Unbekannt geführt worden.

Weitere Angaben, insbesondere zu mutmaßlichen Hintergründen der Taten und den näheren Tatumständen sowie zu Einzelheiten des Geständnisses des Beschuldigten, sind derzeit mit Blick auf die noch laufenden Ermittlungen nicht möglich.

Der Beschuldigte ist strafrechtlich bisher nicht vorgeahndet.

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