Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen vier Männer (31, 34, 40 und 45 J.), die der Rockerszene zuzurechnen sind, Anklage wegen des Tatvorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Einem der Männer (31 J.) wird zudem versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei weiteren Fällen vorgeworfen.

Dem 31-jährigen Angeschuldigten liegt zur Last, am 25. Juni 2016 im Bereich der Eisenbahnstraße in Leipzig in Tötungsabsicht auf Mitglieder einer rivalisierenden Rockergruppierung geschossen und dabei drei Männer (27, 32 und 34 J.) getroffen zu haben. Einer der Getroffenen (27 J.) verstarb infolge der schweren Verletzungen, die beiden anderen erlitten lebensgefährliche Verletzungen.

Gegen die drei weiteren Angeschuldigten besteht der hinreichende Verdacht, sich durch Gewalttätigkeiten im Rahmen des Tatgeschehens gegen den später Verstorbenen an dieser Tat beteiligt zu haben, um den Plan des Schützen, den 27-Jährigen zu töten, mit zu vollenden.

Im Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Gruppe um die Angeschuldigten am Tattag bewusst die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Gruppierung gesucht hat, um sich für einen zuvor erfolgten Übergriff auf eines ihrer Mitglieder zu rächen.

Die vier Angeschuldigten haben sich bisher nicht zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen geäußert. Alle Angeschuldigten befinden sich aufgrund entsprechender Haftbefehle in vorliegender Sache in Untersuchungshaft.

Weitere Einzelheiten zu den Angeschuldigten, den mutmaßlichen Umständen der Tat und den Ermittlungen werden nicht mitgeteilt, da deren Erörterung der Hauptverhandlung und der dortigen Beweisaufnahme vorbehalten ist.

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