Die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden auch 2017 wieder ihre jährlich stattfindenden gemeinsamen Schwerpunktkontrollen durchführen. Unter der Federführung Berlins werden im Zeitraum vom 25. Mai bis zum 5. Juni 2017 in den beteiligten Bundesländern umfangreiche Kontrollen der Schifffahrt und des Wassersports stattfinden.

Neben der Überprüfung der Befähigung und Ausrüstung liegt das Augenmerk auf der Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsvorschriften. So sind beispielsweise auf Landeswasserstraßen, anders als auf den Binnenschifffahrtsstraßen, teilweise zusätzliche Ausrüstungsgegenstände gefordert. Deshalb sollten sich insbesondere Freizeitkapitäne vor ihrem Fahrtantritt über die zu befahrende Strecke erkundigen.

Die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei stehen gern mit Rat und Tat zur Seite, um neben den Kontrollen die Bootsführer zu beraten und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf dem Wasser zu leisten.

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Genau, es werden mit Zulassung der Motorboote erst die Gefahren geschaffen, die mit Hilfe der Polizei verhindert werden sollen.
Konsequenterweise besteht die Aufgabe der Wasserschutzpolizei grundsätzlich in der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dem Wasser.

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