Sehr geehrte Freifrau von Fritsch, am Samstag den 18.06. wollte ich gegen 15:00 mit meinen Enkel das traditionelle Kinderfest am Bienitz besuchen. Statt Bastelstraße, Hüpfburg und Ponyreiten war am Eingang zur Freifläche „Alte und Neue Wache“ nur ein Aushang zu lesen. Das 20. Bienitzfest wurde kurzfristig von der Stadt Leipzig verboten. Die „Freude“ bei mir, vor allem bei meinen Ekeln war natürlich groß. Wie jetzt aus der LVZ vom 24.06. zu erfahren war, wurde von Ihnen das Kinderfest verboten, weil der Bienitz im Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auenwald“ liegt.

Nun finde Ich Umweltschutz im Allgemeinen und den des Leipziger Auenwaldes im Besonderen sehr wichtig und die Stadt sollte Verstöße, insbesondere von an den Auenwald angrenzenden Unternehmen (z.B. DHL, Porsche, Flughafen u.a.),  konsequent ahnen.

In diesem Falle fehlt mir aber das Verständnis. Auf „Betreiben“ der Stadt Leipzig wurde im Jahre 2009 der direkte Überflug des Bienitz, die sogenannte „Alternative kurze Südabkurvung“ in die Fluglärmkommission (FLK) eingebracht und beschlossen. Als Mitglied der FLK haben Sie daran einen ganz persönlichen Anteil. Seitdem wird der Bienitz, teilweise im Minutentakt und teilweise in Höhen von unter 900 m  mit einem Lärmpegel von über 80 Dezibel überflogen. Dieses (Flugspuren und Lärmpegel) können Sie über die 500 m vom Bienitz entfernte DFLD- Fluglärmmessstation „Leipzig- Böhlitz- Ehrenberg“ im Internet überprüfen. Siehe http://www.dfld.de/DFLD/index.htm

Meine Frage an Sie: Durch welche(s) Ereignis(se) wird das Vogelschutzgebiet mehr gefährdet: das jährlich einmalige 4-stündige Kinderfest oder die täglichen Überflüge der „Alternativen kurzen Südabkurvung“?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
L. Weickert

Antwort der Stadt Leipzig vom 10.11.2015 auf die Anfrage Nr. VI-F-01884 der AfD- Fraktion

Weniger Fluglärm-Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage“

„…Die derzeit genutzte alternative kurze Südabkurvung ist eine von der Deutschen Flugsicherung GmbH auf Betreiben der Stadt Leipzig mit Zustimmung der Fluglärmkommission für den Flughafen Leipzig/Halle geänderte Flugroute…“.

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