Auf der in Ausbau befindlichen Könneritzstraße Westseite Richtung Süden, zwischen den Einmündungen Holbeinstraße und Brockhausstraße, ist im Bereich des künftigen Radstreifens leider die bereits fertige Asphaltdecke durch eine unsachgemäß abgestellte Baumaschine beschädigt worden, d.h. es haben sich wohl beim Abstellen über Nacht bei hohen Außentemperaturen Profilabdrücke der Ketten und stark profilierten Reifen des Baggers eingegraben. Siehe Fotos und Ausschnitt aus der Karte. Wie heißt es so schön bei Loriot: So etwas kann passieren, aber so etwas darf nicht passieren.

Foto: Burkhard Hirzinger
Foto: Burkhard Hirzinger

D.h. die ausführende Tiefbaufirma muss im Rahmen der Gewährleistung im gesamten Bereich von ca. 50 m Länge und ca. 1 m Breite die Asphalt-Deckschicht nochmals abfräsen und neu aufbringen. Nach dem gesunden Menschenverstand sollte der Schaden zwar bei der Endabnahme beanstandet werden, wenn diese aber z.B. erst Mitte November 2016 stattfindet, wäre es wegen der niedrigen Außentemperaturen zu spät für eine Behebung noch in diesem Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Hirzinger

P.S.: Dass unmittelbar nördlich der besagten Stelle die Chance vertan wurde, zeitgleich zur großen Baumaßnahme im Rahmen eines Nebenprojekts im zweiten Anlauf eine vernünftige Radfahrerführung im Bereich der südwärtigen Straßenbahnhaltestelle „Holbeinstraße“ zu schaffen, ist ein Skandal, der gesonderter Diskussion bedarf; ich möchte aber keine Gelegenheit auslassen, den Finger in diese Wunde zu legen.

Foto: Burkhard Hirzinger
Foto: Burkhard Hirzinger

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