Am 1. August tritt das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Das berechtigt Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren sind und nicht in einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder in einer Tagespflege betreut werden, Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Das Geld wird vom Beginn des 15. Monats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes, höchstens aber für 22 Lebensmonate gezahlt. Bis zum 31. Juli 2014 werden für jedes Kind 100 Euro pro Monat gezahlt, ab dem 1. August 2014 dann 150 Euro im Monat.

Das Geld wird einkommensunabhängig und unabhängig vom Erwerbsstatus gezahlt und muss schriftlich beantragt werden.

Eltern mit Wohnsitz in Leipzig richten ihren Antrag an:

Elterngeldstelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe, Sachgebiet Elterngeld
Naumburger Straße 26
04229 Leipzig
Tel.: 0341 123-3575 und -3576

Sprechzeiten: dienstags 9 bis 12 Uhr / 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr / 13 bis 16 Uhr, zusätzliche Telefonzeiten: montags und freitags von 10:30 bis 12 Uhr.

Die entsprechenden Antragsformulare liegen noch nicht vor, deshalb kann das Geld zunächst nur formlos mittels Anschreiben unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes beantragt werden. Ab Mitte Juli 2013 sollen die Formulare durch den Bund zur Verfügung gestellt werden, sodass das Geld ab 1. August formgerecht und zulässig beantragt werden kann.

Vom Bund in Erwägung gezogen wird auch eine Bonuszahlung von zusätzlich 15 Euro monatlich, wenn das Geld für Altersvorsorge oder Bildungssparen eingesetzt wird – vorerst ist das Gesetz aber ohne diese Option in Kraft getreten.

Über Neuigkeiten und weitere Entwicklungen des Betreuungsgeldes wird die Elterngeldstelle informieren.

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