Die Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Einzelheiten des Sonderförderungsprogramms zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der sächsischen Feuerwehren verabschiedet. Mit dem Programm sollen die während der Hochwasserkatastrophe geschädigten oder zerstörten Einsatzfahrzeuge sowie Ausrüstungs- und Ausstattungsgegen-stände der öffentlichen Feuerwehren schnellstmöglich wiederhergestellt bzw. neu beschafft werden. Dafür stellt der Freistaat 10 Millionen Euro bereit.

Die vom Kabinett auf Vorschlag von Innenminister Markus Ulbig gebilligte Verwaltungsvorschrift “Aufbauhilfe Feuerwehren 2013” lehnt sich grundsätzlich an die im Feuerwehrbereich bewährte Richtlinie Feuerwehrförderung an.

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Im Unterschied dazu gilt jedoch ein höherer Fördersatz (bis zu 90 statt bis zu 75 Prozent) und eine niedrigere Bagatellgrenze (1 000 statt 5 000 Euro). Außerdem wird das Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Der kommunale Eigenanteil kann auch durch Spenden und Versicherungen erbracht werden.

Innenminister Markus Ulbig: “Mit der heutigen Kabinettsentscheidung können die entstandenen Schäden an der Ausrüstung schnell behoben werden. Dadurch hilft der Freistaat seinen Kommunen, ihre Brandschutzaufgaben zügig wieder uneingeschränkt wahrnehmen zu können. Hochwertige Technik ist enorm wichtig für die erfolgreiche Arbeit der Feuerwehren. Sie dient außerdem auch der Motivation der Kameraden, die während der Hochwasserkatastrophe eine hervorragende Arbeit geleistet haben.”

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