Die Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungen im Programm Weiterbildungsscheck Sachsen hat begonnen. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige, Arbeitnehmer, Nichtleistungsempfänger sowie Auszubildende. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landesmitteln können dabei bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert werden. Insgesamt 70 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Sich mit Weiterbildungen fit zu halten und seine beruflichen Chancen und Perspektiven zu verbessern, wird immer wichtiger. Mit dem Weiterbildungsscheck stellt der Freistaat dafür ein gutes und passgenaues Instrument bereit.“

Gefördert werden mit dem „Weiterbildungsscheck betrieblich“ Weiterbildungsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen z.B. im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten oder der Einführung neuer Technologien. Aber auch eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist möglich, um sich mit Hilfe eines „Weiterbildungsscheck individuell“ unabhängig vom aktuellen Arbeitgeber fortzubilden und die eigenen Beschäftigungsaussichten zu verbessern.

Anträge auf eine Förderung nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) entgegen. Fragen zur Antragstellung können unter 0351 4910 – 4930 beantwortet werden. Beratung und Informationen zu Weiterbildungsangeboten bieten unter anderem das Bildungsportal Bildungsmarkt Sachsen www.bildungsmarkt-sachsen.de sowie das bundesweite Servicetelefon des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 030 2017 90 90.

In der letzten Förderperiode wurden ca. 60.000 Teilnehmer  bei berufsbegleitenden Weiterbildungen über die beiden Förderinstrumente Weiterbildungsscheck Sachsen sowie einzelbetriebliches Förderverfahren unterstützt. In der neuen ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen insgesamt 662 Millionen Euro für Projekte zur Förderung des wissensbasierten, ökologisch nachhaltigen und sozial integrativen Wachstums aus Mitteln des ESF in Sachsen bereit.

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