Eine Kleine Anfrage (siehe Anlage) des kommunalpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, André Schollbach, zur „Finanzausgleichsumlage“ hat jetzt ergeben, dass im Jahr 2014 insgesamt 19,8 Mio. Euro von wohlhabenden an notleidende Kommunen umverteilt worden sind. Den höchsten Betrag musste die Gemeinde Wachau mit 4,1 Mio. Euro leisten, den niedrigsten mit 12.387 Euro die Gemeinde Puschwitz.

24 Kommunen hatten im Jahr 2009 das Sächsische Finanzausgleichgesetz (SächsFAG) vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen (VGH Sachsen) mit einem Normenkontrollantrag angegriffen, waren jedoch gescheitert. Der VGH wies den Antrag mit am 29. Januar 2010 verkündeten Urteil (siehe Anlage), Aktenzeichen: Vf. 25-VIII-09, zurück.

In den Urteilsgründen führte der VGH Sachsen dazu aus: „Der Finanzausgleich soll auf eine Angleichung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinwirken. … Das Solidarprinzip begründet seinem Wesen nach nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung der Gemeinden untereinander. Der interkommunale Finanzausgleich darf insoweit einen Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und Individualität der Gemeinden auf der einen und solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden auf der anderen Seite gewährleisten (vgl. für den Länderfinanzausgleich: BVerfGE 72, 330 [386 f., 397 f.]).“

Der Landtagsabgeordnete André Schollbach erklärt: „Ohne den kommunalen Finanzausgleich wären einige notleidende Gemeinden finanziell am Ende. Deshalb ist die Anwendung des Solidarprinzips auf der kommunalen Ebene von wesentlicher Bedeutung, um vorhandene strukturelle Nachteile von Gemeinden abzumildern.“

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