Im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags findet am heutigen Montag die Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz statt. Thema dabei ist unter anderem auch die vorgesehenen Änderungen des Kitagesetzes. Dazu erklärt Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Ein gebrochenes Wahlversprechen ist schlimm genug. Was die Koalition jedoch an Änderungen im Kitagesetz plant, ist mehr als das.

Die vermeintliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels, von Martin Dulig (SPD) im Wahlkampf noch ‘in Stein gemeißelt’, entpuppt sich als Mogelpackung. Das Fachkräftegebot wird aufgeweicht, Eltern und Kommunen werden zusätzlich und über Gebühr belastet und das Landesinvestitionsprogramm für den Kitaneu- und -umbau wird ersatzlos gestrichen.”

“Bereits in diesem Jahr droht eine Verschlechterung des Fachkräfteschlüssels im Krippenbereich. Ab dem 01.08.2015 dürfen bis zu 20 Prozent der Personalstellen mit Assistenzkräften besetzt werden, obwohl der Betreuungsschlüssel für Kinder unter drei Jahren erst ab dem 01.08.2017 leicht verbessert wird. Zudem ist unklar, welche Qualifikation ‘Assistenzkräfte’ haben müssen, um in der Krippe zu arbeiten. Fest steht, dass sie nur unter Anleitung arbeiten dürfen – was erneut Arbeitszeit der Fachkräfte bindet. Die von CDU und SPD angepriesene ‘Flexibilisierung des Personaleinsatzes’ stellt eine Aufweichung des Fachkräftegebots dar, die wir Grünen entschieden ablehnen. Auch Erzieherinnen und Erzieher sowie die Wohlfahrtsverbände haben ihren Unmut über diese Regelung zum Ausdruck gebracht.”

“Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD versprochen, dass der Freistaat die Kosten für die Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel trägt. Stattdessen werden nun Eltern und Kommunen zur Kasse gebeten: die Eltern über höhere Elternbeiträge und die Kommunen durch steigende Erstattungskosten. Teilweise übernehmen sie bereits jetzt für fast die Hälfte der betreuten Kinder anteilig oder vollständig die Gebühren.” Der Sächsische Landkreistag fordert darum einen Mehrbelastungsausgleich für die Kreisebene als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Landkreistag prognostiziert eine jährliche Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte bis zu einer Höhe von insgesamt 12,6 Mio. Euro bei der Übernahme von Elternbeiträgen.”

“Die Staatsregierung setzt darauf, dass die Kommunen ‘verantwortungsvoll’ mit den neuen Möglichkeiten beim Personaleinsatz und den Elternbeiträgen umgehen. So können sie davon Gebrauch machen, um Einnahmen zu generieren, müssen es aber nicht. Das wird ein frommer Wunsch bleiben – und gereicht dennoch nicht als Vorwurf an die Kommunen. Denn diese müssen künftig auf Landesmittel für Investitionen in den Kitaneu- und -umbau verzichten. Waren in den Jahren 2013 und 2014 noch jeweils 15 Millionen Euro im Landeshaushalt eingestellt, entfällt dieser Haushaltstitel ersatzlos. Im Finanzausgleichsgesetz sind von 15 Millionen Euro gerade noch 5 Millionen Euro jährlich übrig geblieben. Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen gerecht zu werden, muss der Ausbau jedoch zwingend fortgesetzt werden. Allein mit den Mitteln aus dem Programm des Bundes wird das nicht zu bewältigen sein.”

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