In Sachsen gibt es 12 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen. Sie bieten Frauen diskreten Schutz und begleitende Beratung in Fällen häuslicher Gewalt. Häufig müssen die Frauen in solchen Notsituationen ihre Kinder mitnehmen. "Die Mitarbeiterinnen in den sächsischen Frauen- und Kinderschutzhäusern leisten eine sehr wertvolle Arbeit, deren Wirkung weit über den unmittelbare Schutz vor Gewalt in Partnerschaft und Familie hinausreicht", sagt Michael Richter, der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen.

“Wir wissen, dass beispielsweise jugendliche Gewaltstraftäter oftmals als Kind selbst massive Gewalt erfahren haben. Gewalt an Frauen ist nicht Privatsache. Es geht uns alle an, wenn Mütter verprügelt werden!”

Frauen sind häufiger Opfer von häuslicher Gewalt als Männer. Kinder sind mitbetroffen und brauchen ebenfalls Unterstützung in dieser Situation. Im Gegensatz zu den Frauenhäusern gibt es für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Jugendhilfeeinrichtungen eine bundesgesetzliche Grundlage. “Wir müssen dafür sorgen, dass die Frauen- und Kinderschutzhäuser in Sachsen ebenfalls einen verlässlichen Finanzierungsrahmen erhalten”, so Michael Richter. “Mit dieser Arbeit lassen sich keine Einnahmen erzielen, um den Eigenanteil zur staatlichen und kommunalen Förderung aufzubringen. Das stellt eine große Belastung für den Schutz und die Beratung von Opfern dar.”

Die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen werden durch staatliche und kommunale Förderung sowie einen Eigenanteil der Vereine finanziert. Der Schutz müsse unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen möglich sein. Es bedarf daher eines Finanzierungskonzepts, das es den engagierten Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen ermöglicht, sich vor allem auf ihre Kernaufgabe zum Wohle der betroffenen Frauen und deren Kinder zu konzentrieren und nicht täglich um das finanzielle Überleben zu kämpfen.

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