Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland hat heute dem Kabinett und der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für Sachsen vorgestellt. "Von den neuen Prognosen der Steuerschätzer profitieren auch der Freistaat und unsere Kommunen. Landes- und Gemeindeebene können von höheren Einnahmeerwartungen ausgehen", so der Finanzminister. "Die guten Ergebnisse sind von den günstigen wirtschaftlichen Perspektiven für Deutschland zum Zeitpunkt der Steuerschätzung geprägt."

Für den sächsischen Staatshaushalt ist im laufenden Jahr mit Steuereinnahmen von rund 12,44 Mrd. Euro zu rechnen. Die Prognose aus dem November 2014 würde damit um 165 Mio. Euro übertroffen werden. Im Jahr 2016 lässt die aktuelle Schätzung Mehreinnahmen von 104 Mio. Euro erwarten. In der mittleren Frist bis 2019 soll sich das Einnahmeniveau um circa 150 Mio. bis 200 Mio. Euro jährlich verbessern.

Prof. Unland: “Trotz dieser positiven Zahlen müssen wir verschiedene Dinge beachten: Die Konjunktursignale sind inzwischen nicht mehr nur positiv. Erste optimistische Wachstumsprognosen wurden revidiert. Außerdem stehen im Bereich des Steuerrechts zahlreiche Änderungen an, die zu Einnahmeausfällen führen werden. Beispiele sind die Anhebung des Kindergelds und der Steuerfreibeträge in diesem und im nächsten Jahr. 2016 soll dann der erste wichtige und richtige Schritt zum Abbau der kalten Progression gelingen. Das haben wir berücksichtigt.”

Die Mai-Steuerschätzung hat auch die Einnahmeperspektiven für die sächsischen Kommunen weiter verbessert. Im laufenden und kommenden Jahr soll das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden um 15 Mio. bzw. 26 Mio. Euro höher ausfallen. In der mittleren Frist wird sich dieser Trend fortsetzen. “Daneben werden unsere Kommunen im Jahr 2017 auch von dem vom Bund angekündigten höheren Umsatzsteueranteil mit dem Ziel der Förderung von Investitionen profitieren”, ergänzte der Finanzminister dazu.

Allerdings dämpfte Prof. Unland mögliche Erwartungen an die Verwendung der absehbaren Mehreinnahmen der Landesebene. “Diese Frage lässt sich sehr einfach beantworten: Der aktuelle Doppelhaushalt konnte nur durch Entnahmen aus der Rücklage ausgeglichen werden: 171 Mio. Euro in 2015, 234 Mio. Euro in 2016. Das Haushaltsgesetz verpflichtet uns, zusätzliche Steuereinnahmen zunächst zum Ausgleich der geplanten Rücklagenentnahmen zu nutzen. Dafür reichen die erwarteten Mehreinnahmen nicht aus. Diese Steuerschätzung schafft keine neuen Ausgabenspielräume.”

Nach dem regelgebundenen Mechanismus des SächsFAG haben die Kommunen zudem einen Anspruch auf einen Anteil an den Steuermehreinnahmen des Freistaates Sachsen in Höhe von 48 Mio. Euro (2015) und 19 Mio. Euro (2016).

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