Carsharing, Mitfahrmöglichkeiten und Fernbusreisen bieten für viele junge Menschen maximale Mobilität zum minimalen Preis. Doch wer haftet eigentlich, wenn bei einem Unfall Insassen verletzt werden oder private Wertgegenstände zu Bruch gehen? Worauf sollte man bereits vor Fahrtantritt achten, damit man sich im Ernstfall zu helfen weiß?

Bei Mitfahrgelegenheiten ist der Mitfahrer über die Kfz-Versicherung des Fahrers oder Unfallgegners versichert. Die Haftpflichtversicherung des Fahrers oder Halters kommt auch für Schäden der Insassen auf. Es kann aber Ausnahmen geben, in denen kein Versicherungsschutz besteht oder in denen die Deckungssummen zu gering sind. Beispielsweise greift der Versicherungsschutz nur bei privaten Fahrten und nur dann, wenn der Fahrer keinen Gewinn erzielt, d. h. nicht mehr Geld einnimmt, als ihm tatsächlich an Kosten angefallen sind. Sachschäden sind nicht mit versichert. “Gehen also der Laptop oder ein teures Musikinstrument zu Bruch, muss man als Mitfahrer die Kosten selbst tragen”, sagt Madlen Müller von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Über kommerzielle Anbieter von Carsharing-Fahrzeugen besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem sind die Fahrzeuge in der Regel vollkaskoversichert. “Hat der Fahrer jedoch einen Unfall selbst zu verschulden, muss von ihm eine Selbstbeteiligung gezahlt werden, die oft zwischen 500 Euro und 1.500 Euro liegt. In jedem Fall sollten die jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Anbieter genau gelesen und gegebenenfalls verglichen werden”, erklärt Müller weiter.

Bei Fernbusfahrten genießen Reisende einen umfangreichen Schutz. Erleidet der Reisende aufgrund eines Unfalls einen Personen- und/oder Sachschaden, hat er Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Darüber hinaus ist das Fernbusunternehmen verpflichtet, angemessene und verhältnismäßige Hilfe zu leisten. Das bedeutet, das Unternehmen muss neben der ersten Hilfe auch für Verpflegung, Kleidung, Beförderung und eventuell Unterbringung sorgen.

Welche weiteren Rechte Sie bei Fernbusfahrten haben, erfahren Sie unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/fahrgastreche-fernbusse. In einer Umfrage möchten wir gern wissen, wie es mit der Pünktlichkeit der Busse oder mit der Information über die Fahrgastrechte aussieht. Bis zum 30. September können Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/fernbus-umfrage-1 an der kurzen Umfrage teilnehmen.

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