Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von Ruheständlern als Alltagsbegleiter für Senioren beschlossen. Ziel der Änderung ist eine Erweiterung des Personenkreises, welche zukünftig als Alltagsbegleiter tätig werden können. Hannelore Dietzschold, seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, begrüßt diese Änderung, mit der einer wesentlichen Forderung im Rahmen der Evaluation der Projekte für Alltagsbegleiter Rechnung getragen wird.

“Die Alltagsbegleiter haben sich in den vergangenen Jahren als nützliches, niedrigschwelliges Instrument zur Unterstützung von Senioren und Hochbetagten im Freistaat erwiesen und erfahren hohen Zuspruch.

Nicht zuletzt im Aufstellungsverfahren zum aktuellen Doppelhaushalt wurden Mittel für die Alltagsbegleiter in Höhe von 1,42 Millionen in 2015 und 1,3 Millionen Euro in 2016 zur Verfügung gestellt. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage zur Fortführung dieser Maßnahme und mit der vorgenommenen Änderung können noch mehr Personen von dieser profitieren.”

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