Ab dem 1. November 2015 löst das Bundesmeldegesetz das bisherige Melderecht im Freistaat Sachsen ab. Damit einher gehen einige Veränderung für die Leipzigerinnen und Leipziger. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig sind unter http://www.leipzig.de/ausweis erste wichtige Fragen und Antworten (FAQ) zusammengestellt. Weitere Erläuterungen kommen in den nächsten Wochen dazu.

Aktuell werden folgende Fragen beantwortet: Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung? Was wird mit meinen Übermittlungssperren ab 1. November 2015? Was beinhaltet der neue bedingte Sperrvermerk im Bundesmeldegesetz? Weitere Infos zum Thema gibt es auf http://www.bmi.bund.de (Suchbegriff: Bundesmeldegesetz). Konkrete Fragen können auch über http://www.leipzig.de/kontakt oder per E-Mail über die Adresse ordnungsamt@leipzig.de gestellt werden.

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