Heute hat das Kabinett die Richtlinie zur Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine verabschiedet. Zu diesen Aufgaben gehören die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Bürgern, die eine rechtliche Betreuung übernehmen. 300.000 Euro stehen derzeit jährlich zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung.

Justizminister Gemkow: “Die Betreuungsvereine führen nicht nur selbst Betreuungen durch, sondern beraten ehrenamtliche Betreuer, bilden sie weiter und geben umfangreiche Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Mit dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wollen wir sie nicht alleine lassen. Die heute auf den Weg gebrachte Richtlinie kann einen nennenswerten Beitrag zur finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine leisten.”

Betreuungsvereine gewinnen und begleiten diejenigen Bürger, die sich als ehrenamtliche Betreuer für jemanden engagieren, der nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen. Berufsbetreuer leisten sehr wertvolle, unentbehrliche Arbeit und gerade komplexere Fälle werden in aller Regel in ihren Händen am Besten aufgehoben sein. Vielfach können jedoch vor allem Familienangehörige oder Bekannte des Betroffenen von Anfang an das notwendige Vertrauen aufbauen und als ehrenamtliche Betreuer fungieren. Sie brauchen aber einen Ansprechpartner, der ihnen als professioneller Berater bei der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes zur Seite steht. In Sachsen gibt es über dreißig anerkannte Betreuungsvereine, die diese Querschnittsarbeit erbringen.

Mit der Neuregelung sind die Fördervoraussetzungen mehr an den Bedürfnissen der Vereine ausgerichtet worden. So beträgt die Grundförderung nun einheitlich 6.500 Euro. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen für Personal- oder Sachkosten erfolgen. Auch muss nicht mehr eine Vollzeitkraft für Querschnittsaufgaben zur Verfügung stehen. Eine Fachkraft muss nur noch mit 35 % einer Vollzeitkraft tätig werden und kann so auch eigene Betreuungen führen. Die Vereine werden dadurch finanziell entlastet. Außerdem wird auch gewährleistet, dass die ehrenamtlichen Betreuer durch jemanden beraten werden, der selbst laufend Erfahrungen als Betreuer sammelt.

Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2016 inkraft treten.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar