Das Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass es im kommenden Jahr das Hauptverfahren zum NPD-Verbot eröffnen wird. Zunächst sind für März 2016 drei mündliche Verhandlungstermine angesetzt. Dazu erklärt Sachsens Innenminister Markus Ulbig: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich."

“Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens sind wir einen ganz wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Verbot der rechtsextremen NPD vorangekommen. Nun kann endlich vor dem höchsten deutschen Gericht die inhaltliche Auseinandersetzung mit der menschenverachtenden Ideologie der NPD geführt werden.”

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