Für das ehemalige "Gästehaus am Park", die frühere Luxusherberge der DDR im Leipziger Musikviertel, wird dem Stadtrat durch die Verwaltung aktuell eine Vorlage für die am 24. Februar stattfindende Sitzung vorgelegt. Darüber informiert das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.

Bereits im Juli 2013 wurde im Zuge der Anfrage damaliger Kaufinteressenten, ob hier ein Denkmal vorliegt, die Denkmaleigenschaft für die seit 20 Jahren geschlossene Herberge vom Landesamt für Denkmalpflege festgestellt. Die Denkmaleigenschaft wird von zuständigen Fachleuten entsprechend der Kriterien des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes ermittelt. Sie ergibt sich allein aus den dabei ermittelten Sachverhalten.

Mit dem nun avisierten sogenannten Aufstellungsbeschluss würde der Stadtrat beschließen, dass eine 2. Änderung des 2001 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 23.1 “Musikviertel Süd” erarbeitet werden soll. Diesem Beschluss würden später noch ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss über die dann erarbeitete Änderung und, nach der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Satzungsbeschluss des Stadtrates folgen müssen, um einen neuen, rechtskräftigen Bebauungsplan zu erhalten.

Der bis heute gültige B-Plan hat für das Teilgebiet des Gästehauses ein Hotel als Baukörper und in der Nutzung festgesetzt. Ohne eine Änderung des B-Planes wäre daher an dieser Stelle nur ein Hotel, in einer zudem festgelegter Kubatur (Volumen eines Bauwerks), zulässig.

Durch die in 2013 erfolgte Einstufung des Gästehauses als Denkmal besteht nun jedoch ein Widerspruch zwischen der 2001 erfolgten Festlegung auf einen Hotelneubau und dem jetzt bestehenden Schutzstatus des Denkmals. Das Erfordernis der 2. Änderung des Bebauungsplanes begründet sich daher insbesondere daraus, dass der Ursprungsbebauungsplan mit seinen planerischen Vorgaben für eine komplette Neubebauung nicht mehr umgesetzt werden kann. Vor dem Hintergrund des Denkmalerhalts ist der Ursprungsbebauungsplan nicht mehr umsetzbar. Eine Klage- und Entschädigungsgrundlage entsteht nach Auffassung der Stadt dadurch nicht.

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