Innenminister Markus Ulbig begrüßt das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Dazu gehören Algerien, Marokko und Tunesien. Innenminister Markus Ulbig: "Der Beschluss des Bundeskabinetts ist das richtige Signal. Ich habe mich lange dafür stark gemacht, die sogenannten Maghreb-Staaten, insbesondere Tunesien, zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. In Sachen haben wir fast die alleinige Zuständigkeit für Anträge von Tunesiern, deren Anerkennungsquote nahe Null liegt. Die Einstufung zu sicheren Herkunftsstaaten schafft Klarheit und Hilfe für die wirklich Bedürftigen. Nun muss es darum gehen, Abschiebehindernisse abzubauen, um eine rasche Rückführung zu gewährleisten."

Sachsen unterstützt damit das von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière initiierte Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Gesetz können Asylanträge aus den drei Staaten deutlich schneller behandelt und eine Entscheidung über die Beendigung eines Aufenthalts getroffen werden. Innenminister Markus Ulbig hat sich bereits vor knapp zwei Jahren für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten eingesetzt.

Im Jahr 2015 lag die Zahl der aufgenommen Asylbewerber in Sachsen bei 69.900. Darunter befanden sich 77 algerische, 1.601 marokkanische und 566 tunesische Staatsangehörige.

Es gab 2015 insgesamt 1.725 Rückführungen, davon 940 Abschiebungen und 785 behördlich überwachte Ausreisen. Von den 940 Abschiebungen entfielen 11 auf algerische, 28 auf marokkanische und 66 auf tunesische Staatsangehörige. Die Anzahl behördlich überwachter Ausreisen betrug 877 im Jahre 2015. Davon entfielen 4 auf algerische, 5 auf marokkanische und 9 auf tunesische Staatsangehörige. Der Anteil tunesischer Staatsangehöriger an den durch Zuwanderer begangenen Straftaten macht ein Viertel aller ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer aus. Der Anteil tunesischer Zuwanderer an allen Zuwanderern beträgt gerade einmal vier Prozent.

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