Die CDU-Fraktion im Stadtrat schlägt mit einem Antrag die Rückkehr zu Sachleistungen für Geflüchtete vor. Seit 2009 erhalten Asylsuchende in Leipzig Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Bargeld ausgezahlt. Dies war eine wichtige Errungenschaft, die die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen zumindest ein wenig zurückgedrängt hat. Das Sachleistungsprinzip bedeutete auch in Leipzig Essenspakete. Die darin enthaltenen Lebensmittel hatten oft schlechte Qualität, entsprachen nicht den Bedürfnissen der Menschen und waren nicht zuletzt überteuert.

Mit der im März 2015 in Kraft getretenen Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde der Vorrang von Bargeld nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahme auch gesetzlich festgeschrieben. Dies wurde zwar durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom Oktober 2015 wieder ausgehebelt, die Zahlung von Bargeld anstelle der Ausgabe von Sachleistungen obliegt aber weiterhin den Unterbringungsbehörden, in dem Fall der Stadt Leipzig.

Die Linksfraktion wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es in Leipzig beim Bargeldprinzip bleibt. Geflüchtete Menschen sind keine Menschen 2. Klasse, die schlechter behandelt werden dürfen als hier geborene Menschen. Bargeldleistungen sind eine essentielle Voraussetzung für eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Mit ihrem Vorschlag macht die CDU-Fraktion einen Schritt in die völlig falsche Richtung. Das Gebot der Stunde ist Teilhabe für Geflüchtete in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Letztendlich würde eine Rückkehr zu Sachleistungen nicht nur die Lebenssituation von Geflüchteten in Leipzig verschlechtern, sondern einen noch tieferen Keil zwischen ansässige Bevölkerung und neu dazukommende Menschen treiben.

Zudem ist die Argumentation der CDU inhaltlich falsch. Es sind vor allem anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber, die es nach Leipzig zieht. Diese dürfen ihren Wohnsitz bisher frei wählen und erhalten reguläre Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Die, die sich noch im Asylverfahren befinden, sind mittels der Wohnsitzauflage an den Ort gebunden, an den sie zugewiesen sind, nur dort erhalten sie auch ihre Leistungen. Ein noch nicht anerkannter Asylsuchender aus

Nordsachsen kann also in Leipzig gar keine Geldleistungen beziehen, er kann sich lediglich in Leipzig aufhalten und sein Geld hier ausgeben.

So oder so: Der Vorschlag der CDU ist nichts anderes als unmenschlich und heizt die gesellschaftliche Stimmung gegen Geflüchtete an. Die Linksfraktion ist ganz beim Sozialbürgermeister Thomas Fabian, der 2008 anlässlich der Umstellung von Sach- auf Bargeldleistungen äußerte: „Das bedeutet mehr Selbstbestimmung und ein Plus an Lebensqualität für die Leistungsberechtigten.“

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