In rund 30 Städten wollen Erwerbslosengruppen am morgigen Donnerstag Protestaktionen durchführen. Zum bundesweiten Aktionstag hat das Bündnis „AufRecht bestehen“ aufgerufen. Sie wenden sich gegen das 9. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch (SGB) II (Hartz IV), in dem aus Sicht der Erwerbslosengruppen gravierende Verschlechterungen versteckt sind. Am 18. März wird der Bundesrat erstmals über das Gesetzpaket beraten.

Susanne Schaper, Sprecherin für Sozialpolitik der Fraktion Die Linke, erklärt: Die Linksfraktion wird den außerparlamentarischen Protest der Erwerbslosenbewegung mit einem Antrag flankieren. Darin fordern wir, die Regelungen zur Sanktionierung (§ 31 SGB II, Pflichtverletzungen) ersatzlos zu streichen und keine weiteren Sanktionstatbestände einzuführen. Der Hartz-IV-Regelsatz definiert politisch und rechtlich das Existenzminimum der Betroffenen. Deren Unterstützung darf nicht unter diese Grenze gedrückt werden. Diese Auffassung müssten auch alle jene vertreten, die – anders als wir – davon ausgehen, dass der Regelsatz tatsächlich die Existenz sichert.

Schon von 404 Euro im Monat kann man nicht leben. Der Regelsatz schützt die Betroffenen nicht vor Armut, weder in der Gegenwart noch im Alter. Etwa drei Prozent aller Erwerbslosen müssen sogar mit noch weniger Geld auskommen, weil das Jobcenter ihnen die Leistungen kürzt – zum Beispiel als Strafe für einen versäumten Termin. Jährlich werden über eine Million Sanktionen ausgesprochen, darunter auch hundertprozentige Kürzungen. Die Sanktionsquote der sächsischen Jobcenter beträgt 3,4 %. Bis heute ist in keiner einzigen seriösen Studie untersucht worden, wie die Sanktionen auf das Verhalten der Leistungsberechtigten wirken.

Es ist problematisch, dass das Sanktionsunwesen sogar in den Bereich der Unterkunftskosten durchschlagen kann. So können erhebliche Mietschulden auflaufen, können auch andere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in Sippenhaftung genommen werden. Inzwischen schrecken Vermieter davor zurück, Hartz-IV-Beziehende als Mieter zu akzeptieren, weil diese stets Gefahr laufen, ihre Unterkunftskosten gekürzt zu bekommen.

Die Sanktionen können Leistungsberechtigte dauerhaft unter das Existenzminimum drücken. Sie gehören abgeschafft – das Sozialrecht darf nicht länger als Strafrecht missbraucht werden. Wer auf Hartz-IV-Sanktionen nicht verzichten will, hat den Regelsatz so zu bemessen, dass auch nach Sanktions-Abzügen noch genügend Geld zum Leben bleibt.

Aufruf des Bündnis „AufRecht bestehen“
http://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/669-2016-01-18-10-36-17.html

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