Ab Montag, dem 4. April 2016, führen die Leipziger Verkehrsbetriebe Erhebungen innerhalb der Fahrzeuge zur Ermittlung des Anteils der schwerbehinderten Fahrgäste durch. Diese Erhebungen finden regelmäßig und in mehreren Perioden statt. Bis zum 24. April läuft dann bereits die zweite Periode. Weitere Zählungen finden im Juli und November statt. Bei den stichprobenartigen Erhebungen auf verschiedenen Fahrten aller Linien werden sich die Mitarbeiter gegenüber den Fahrgästen ausweisen und sind damit berechtigt, die Fahrausweise einzusehen.

Das Ziel der Erhebung ist die Ermittlung der Quote schwerbehinderter Fahrgäste zum Erhalt der Ausgleichszahlungen durch den Freistaat Sachsen nach Kapitel 13, Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX). Es werden dabei keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir bitten dafür um Verständnis und Unterstützung durch die Kunden der Verkehrsbetriebe.

Schwerbehinderte Menschen und auch deren Begleitperson haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr ohne Fahrausweis befördert zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich diese Fahrgäste im Besitz eines entsprechenden Ausweises befinden und eine Wertmarkte für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erworben haben. Die Verkehrsbetriebe sind bestrebt, den schwerbehinderten Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Bussen und Bahnen zu ermöglichen und die notwendige Unterstützung bei der Nutzung des Nahverkehrs zukommen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.L.de./verkehrsbetriebe/produkte.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar