Das Bundesverfassungsgericht gab heute bekannt, dass das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt (BKA) in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Datenschutz der Linksfraktion: Wieder hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesgesetzgeber in die Schranken gewiesen und an verfasste Grundrechte erinnert. Die Linksfraktion begrüßt das.

Die Richterinnen und Richter urteilten, dass die Sicherheitsbehörden den 2009 legalisierten weitreichenden Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung zu stark in die Privatsphäre eindringen. Die Regelungen zur Überwachung außerhalb von Wohnungen seien nicht hinreichend begrenzt, die Wohnraumüberwachung von Kontakt- und Begleitpersonen völlig verfassungswidrig und die Computerüberwachung erfolge zu pauschal.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hat das Gericht beim Einsatz des sogenannten Bundes-Trojaners, der ebenfalls auf dem BKA-Gesetz beruht. Auch die Überwachung von Computern soll zum Zwecke der Terrorbekämpfung geschehen, eine Begründung, wie sie auch bei der sogenannten Telekommunikationsvorratsdatenspeicherung zum Einsatz kommt. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Grund war wie im aktuellen Fall der mangelnde Schutz der Privatsphäre im Sinne des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Es ist beschämend, dass der Bundesgesetzgeber immer wieder Gesetze erlässt, die offenkundig verfassungswidrig sind und vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden müssen. Dies bedroht Demokratie und Rechtsstaat. Dem Umbau der deutschen Polizei zu einem „deutschen FBI“ – einer Polizei mit Geheimdienstkompetenzen – ist nun ansatzweise Einhalt geboten worden. Klar ist und bleibt: Freiheit darf nicht dem Diktum totaler Sicherheit geopfert werden.

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