Zur derzeitig geführten Debatte zur sächsischen Förderrichtlinie zum Wohnungsneubau und der Sanierung von Mietwohnungen mit Zweckbindung erklärt Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung und Bau der Leipziger Fraktion Die Linke, der seit mehreren Jahren namens seiner Fraktion ein Sozialwohnungsbauprogramm fordert: Aus Sicht der Linken ist die Höhe der Zuwendungen beim Neubau noch nicht völlig ausgereift. Da bei der Sanierung kaum Rohbaukosten anfallen, scheint die Deckelung bei 3,50 Euro je Quadratmeter als Objektförderung ausreichend.

Beim Neubau hingegen entstehen kostendeckende Nettokaltmieten von bis zu 10 Euro je Quadratmeter und sogar darüber. Abzüglich der Förderung um 3,50 Euro liegt die Nettokaltmiete trotzdem über dem Satz der Kosten der Unterkunft (KdU), auch wenn breite Schichten der Bevölkerung mit 3,50 Euro je Quadratmeter und Monat eine solche reduzierte Miete bezahlen können. Selbst beim preiswertesten Neubau kämen KdU-Empfänger nicht in den Genuss einer Neubauwohnung. Es sei denn, es würde diese Differenz durch ein Wohngeld und weitere Zuschüsse als Subjektförderung für berechtigte Haushalte kompensiert, wie dies Die Linke ebenfalls seit Jahren fordert. Außerdem entfallen dadurch kaum durchzusetzende Regelungen einer Fehlbelegungsabgabe, weil Haushalte nach einigen Jahren höhere Einkünfte haben.

Durch das Abtragen von Altschulden sowie durch Leerstand wurden in den zurückliegenden Jahren in Leipzig viel zu wenige Wohnungen neu gebaut. Bei einem Gesamtbestand von rund 330.000 Wohnungen in Leipzig und einer Reproduktionsrate von 1 % müssten jährlich 3.300 Wohnungen neu gebaut werden. Dabei ist der zusätzliche Bedarf durch das rasante Bevölkerungswachstum nicht berücksichtigt. Stattdessen lag der Wohnungsneubau in Leipzig bei nur einem Drittel bis der Hälfte des Bedarfs. Sichtbar ist aber die Stadt hier auf einem guten Weg, nicht jedoch bei bezahlbaren Sozialwohnungen.

Hervorzuheben ist, dass das Sächsische Ministerium des Inneren Grundsätze aufgegriffen hat, wie sie im Rahmen der Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig gemeinschaftlich mit der Wohnungswirtschaft und Mietervertretern diskutiert wurden. Nach vielen Jahren mit Steuerabschreibungsmodellen von Bund und Land, welche kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften kaum nutzen konnten, hat sich nunmehr auch Sachsen wieder auf Instrumente der Objektförderung besonnen. Der Anspruch auf eine Wohnung für jeden Haushalt und Singles ist für Die Linke seit Jahren ein Menschenrecht. Da es auch Wohnräume in Obdachlosen-, Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften gibt, ist die Politikphrase von Wohnraum unzutreffend.

Dass die Gemeinden als Zuwendungsempfänger zur Weiterleitung der Förderzuwendungen fungieren sollen, wird ausdrücklich begrüßt, da sie über eine gute Ortskenntnis sowie über die soziale Situation der Bewohner am besten Bescheid wissen. Nachvollziehbar sind auch die Regelungen beim Wohneigentümerwechsel, um Versickerungseffekte zu vermeiden.
Leipzig dürfte die Voraussetzungen für das Förderprogramm erfüllen. Auch wenn jeder Betroffene einer zu viel ist, gibt es in der sächsischen Armutshauptstadt eine überdurchschnittliche Zahl an Haushalten, die auf staatliche Unterstützungsleistungen wie Wohngeld oder Erstattung der Kosten der Unterkunft angewiesen sind. Niedrigere Renten und Löhne im Osten gegenüber zahlreichen Regionen im Westen sowie viele Single-Haushalte verstärken dies. Mietbelastungen von 40 bzw. gar 50 % sind daher keine Ausnahmen.

Der rapide Anstieg der Wohnbevölkerung ist in den vergangenen Jahren spürbar einhergegangen mit einer Absenkung des Wohnungsleerstandes, selbst in den Stadtteilen, in denen es in zurückliegenden Jahren Leerstände von 10 bis 20 Prozent gab. In den vielen Leipziger Stadtteilen liegt die Leerstandsquote bei 4 % oder darunter. Da 4 % als umzugs-, renovierungs- und neubezugsbedingter Leerstand anzusehen ist, bedeutet dies für jene Quartiere Wartezeit und erzeugt erhöhten Wohnungsbedarf.
Da in diesem Jahr für eine stark gestiegene Zahl von Asylbewerbern, die im vergangenen Jahr auch nach Leipzig gekommen sind, die Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Sammelunterkünften beendet ist und sie damit einen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben, steigt die Zahl dieser Haushalte spürbar an. Dieser Nachfragedruck wird sich in Leipzig weiter verstärken. Um Ghettobildung zu vermeiden und die gewollte allseitige Integration zu befördern, verstehen die meisten Vermieter unter dezentraler Unterbringung nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch die Bereitstellung von freien vorgerichteten Wohnungen in Häusern, wo die Mehrheit BRD- oder EU-Bürger sind.

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