Bei einer amtlichen Routinekontrolle in einer Gärtnerei im Vogtland wurden an einer untergestellten, privaten, Oleanderpflanze verdächtige Befalls-Symptome mit dem Bakterium Xylella fastidiosa festgestellt. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mitteilte, habe die Laboruntersuchung diesen Verdacht bestätigt.

Xylella fastidiosa ist ein besonders gefährliches Bakterium, das in der Europäischen Union als Quarantäneschädling gelistet ist. Es befällt eine große Anzahl von Pflanzenarten und ruft schwere Schäden an Kulturpflanzen hervor. Für Menschen oder Tiere ist das Bakterium ungefährlich.

Um eine Ansiedlung oder Verschleppung von Xylella fastidiosa zu verhindern, ordnet das LfULG  Ausrottungs- und Überwachungsmaßnahmen sowie ein Verbringungsverbot für Pflanzen an. Dazu erlässt es auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2015/789 der Europäischen Kommission eine Allgemeinverfügung. Sie tritt mit Wirkung vom 28. Juli 2016 in Kraft.

Das Grundstück, auf dem die befallene Oleanderpflanze gestanden hat, wird zur Befallszone erklärt. Im Umkreis von hundert Metern um den Standort der befallenen Pflanze herum werden alle spezifizierten Pflanzenarten, wie Süß- und Sauerkirsche, Brombeere, Himbeere, Tomate, Wein, Weide, Ahorn, Rose, Lavendel, Efeu oder Brennnessel beprobt und im Labor untersucht.  Darüber hinaus müssen innerhalb der Befallszone sowie in der 100–m Zone alle Oleanderpflanzen vernichtet werden. Für die Befallszone gilt auch das Verbot, neue Oleander anzupflanzen oder aufzustellen.

Um die Befallszone herum wird eine Pufferzone von zehn Kilometern Breite abgegrenzt. Sie soll verhindern, dass das Bakterium verschleppt wird. Pflanzen dürfen weder von der Befalls-  in die Pufferzone noch aus der Pufferzone heraus gebracht werden Dieses Verbot gilt  für gewerbliche wie für  private Zwecke. Auf Antrag kann das LfULG Ausnahmen genehmigen.  Es kontrolliert auch die angeordneten Maßnahmen und führt regelmäßige Sichtprüfungen der anfälligen Pflanzen durch. Dazu ist den Mitarbeitern der Behörde ein Betreten der Grundstücke zu gestatten.

Die Grenzen der Befalls- und Pufferzone sowie die Liste der anfälligen Pflanzen, für die das Verbringungsverbot gilt, werden mit der Allgemeinverfügung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 30/2016 veröffentlicht. Die Anwohner in der Befalls- und 100m Zone sowie die Bürgermeister der Gemeinden in der Pufferzone wurden durch das LfULG im Vorfeld informiert.

Das Bakterium Xylella fastidiosa wurde in der EU zum ersten Mal im Oktober 2013 festgestellt. In der süditalienischen Region Apullien fielen der Krankheit hunderte Olivenbäume zum Opfer. Die in Sachsen festgestellte Unterart Xylella fastidiosa subsp. fastidiosa  wurde erstmalig nachgewiesen.  Sie kann für Wein, Obstbäume und viele andere Pflanzen gefährlich werden.

Biologie und Vektor:

Das Bakterium besiedelt das Xylem, also das Leitgewebe der Pflanze, und verstopft durch seine Vermehrung die Leitungsbahnen. Dadurch wird der Transport von Wasser und Nährstoffen in der Pflanze verhindert. Xylem-saugende Insekten (Zykaden)  nehmen das Bakterium auf, infizieren gesunde Pflanzen und dienen so als Überträger. Die einheimische Wiesenschaumzikade Philaenus spumarius wurde in Italien als Vektor bestätigt. Durch den Handel befallener Pflanzen wird die Krankheit in neue Regionen verschleppt.

Hinweise und Meldungen aus der Bevölkerung nimmt das Referat Pflanzengesundheit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen: Telefon: 035242/ 631 9333, E-Mail: pflanzengesundheit@smul.sachsen.de

Meldepflichtiger Schaderreger_Xylella fastidiosa  | https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/40419.htm

Fachbeitrag / „Steckbrief“  | https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/160210_Fachbeitrag_Xylella.pdf

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