„Arbeitsvermittlung bietet neue Stellenbeschreibungen an“ – so oder ganz ähnlich lauten E-Mails, die seit gestern die Postfächer der Verbraucher fluten. Die dabei angezeigte Absenderadresse info@job.de ist gefälscht und deren Inhaber– das Jobportal monster.de bzw. job.de – ist nicht Absender dieser Nachrichten. Vielmehr stecken Betrüger dahinter, die sich der Mailadresse Dritter bedienen.

„Die Mail landet in der Regel nicht im Spam-Mail-Ordner der Nutzer, sondern im normalen Posteingang. Nicht zuletzt deshalb ist sie besonders schwer als Spam zu enttarnen“, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Besondere Plausibilität allerdings erhält die Mail, indem gleich zu Beginn der vollständige Name sowie Adresse und Telefonnummer des Empfängers genannt werden – als wäre das vermeintliche Stellenangebot direkt auf ihn zugeschnitten.

Vom bloßen Öffnen dieser Mails dürfte noch keine Gefahr für die Nutzer ausgehen. „Keinesfalls sollte man aber der Verlockung des versprochenen Monatsgehalts von 3.800 Euro oder auch 4.300 Euro nachkommen und hierfür eine Antwort oder gar seine Bewerbungsunterlagen an die genannte Mailadresse schicken“, empfiehlt Henschler. Auch von einer Antwort auf Spam-Mails rät sie unbedingt ab.

Wie die Betrüger an die vollständigen Datensätze der Betroffenen gelangt sind, ist – wie leider fast immer bei E-Mail-Spam – unklar. Dass sie dazu entweder Kundenkonten der Nutzer oder gleiche den ganzen Surfer großer Anbieter gehackt und die vollständige Kundenkartei abgegriffen haben, ist zumindest nicht unwahrscheinlich. Alle Empfänger dieser Art Spam-Mails sollten jetzt unbedingt die Passwörter wichtiger Online-Konten ändern, um weiteren Datenmissbrauch zu unterbinden, so der Rat der Verbraucherzentrale. Dazu zählt maßgeblich das eigene E-Mail-Konto, das den Schlüssel für Datenmissbrauch und Einkauf auf fremde Rechnung darstellt, aber auch Konten für den Online-Einkauf auf ebay, Amazon oder Paypal. „Es ist ratsam, für jedes Online-Konto ein eigenes Passwort zu verwenden. Denn konnten Betrüger an ein Passwort gelangen, das den Zugang zu mehreren Konten eröffnet, können sie auf dem roten Teppich hinein spazieren und beispielsweise auf Kosten des Betroffenen Bestellungen auslösen“, erklärt die Rechtsexpertin.

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