Sachsen: Mit Urteil vom 30. Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kennzeichnungsvorschriften für Geflügelfleisch*) für EU-rechtskonform erklärt. Das teilte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit.

Diesem Urteil ging ein langjähriger Rechtstreit voraus, ob bei frischem Geflügelfleisch in Fertigpackungen der Gesamtpreis und Preis je Gewichtseinheit auf der Verpackung angebracht werden muss. Der Kläger hatte argumentiert, eine Preisauszeichnung am Regal informiere die Kunden ausreichend, so dass diese europäische Etikettierungsregelung gegen das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit und das Diskriminierungsverbot verstoßen würde.

Der EuGH hat diese Auffassung nicht bestätigt. Vielmehr könnten Kunden und Verbraucher danach auch in Zukunft erwarten, dass auf allen frischen Geflügelprodukten in Fertigpackungen der konkrete Gesamtpreis und der Preis je Gewichtseinheit aufgedruckt sein müssen, hob das LfULG hervor. Die Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das LfULG wird aufgrund des klaren Votums des EuGH die Lebensmittelmärkte weiterhin entsprechend konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden.

*) Gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnungsvorschrift ist Artikel 5, Absatz 4 b) der Verordnung (EG) Nr. 543/2008.

Hintergrund Amtliche Kontrollen: Bei der Sicherung eines umfassenden Verbraucherschutzes sind transparente Vermarkungsbedingungen besonders wichtig. Herkunft und Qualität sowie Art und Weise der Erzeugung sind unter anderem anhand von Vermarktungsnormen, Handelsklassen, geschützten Herkunftsbezeichnungen, Etikettierungen und Kennzeichnungen nachvollziehbar. Als zuständige Kontrollbehörde in Sachsen kontrolliert das LfULG systematisch deren Einhaltung, u. a. auch die Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch.

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