Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, hat das Verwaltungsgericht Dresden das Elternrecht bei der Bildungsempfehlung gestärkt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Cornelia Falken: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, dass für eine Bildungsempfehlung ans Gymnasium nicht allein der Notendurchschnitt, sondern auch das familiäre und soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler in Betracht zu ziehen ist, begrüßen wir. Das Gericht stärkt das Recht der Eltern, die über die Schullaufbahn ihres Kindes nach der vierten Klasse zu befinden haben.

Auch die Kritik des Verwaltungsgerichts daran, dass die Kriterien für eine Bildungsempfehlung von der jeweiligen politischen Regierungsmehrheit abhängig gemacht worden sind, hält die Linksfraktion für zutreffend. Die Regierungskoalition könnte in ihrer Schulgesetznovelle für eine „präzise Zugangsregelung“ zum Gymnasium sorgen, wie sie vom Gericht gefordert wird.

Nach unserer Auffassung wäre es allerdings weitaus sinnvoller, die frühzeitige Trennung der Schülerinnen und Schüler nach der vierten Klasse und deren Aufteilung auf unterschiedliche schulische Entwicklungsmilieus aufzuheben und das längere gemeinsame Lernen endlich auch in Sachsen einzuführen. Das fordern inzwischen auch der Landeselternrat und die Handwerkskammer Chemnitz. Andere Länder haben das gegliederte Schulwesen längst durch „integrierte Systeme“ ersetzt und arbeiten erst ab der Sekundarstufe II mit Formen der äußeren Differenzierung. In internationalen Vergleichsstudien schneiden sie deswegen nicht schlechter ab. Einen Antrag mit der Aufforderung an die Staatsregierung, das „Längere gemeinsame Lernen ins Schulgesetz auf(zu)nehmen“ (Drs 6/4779), haben CDU und SPD jedoch jüngst erst abgelehnt.

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