Zur heutigen Übergabe der Investitionspläne an die Landkreise und kreisfreien Städte fasst Franziska Schubert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zusammen: „Der Bund hat 2015 den Ländern Geld für finanzschwache Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit diese notwendige Investitionen angehen können. In Sachsen wurde eine sperrige Konstruktion daraus gemacht – der Fonds ‚Brücken in die Zukunft‘. Hier ist aber bei Weitem nicht alles Gold, was glänzt und uns als politisches Meisterwerk verkauft wird.“

„Die Staatsregierung bemüht sich sehr um Ablenkung. Wir Grüne und zahlreiche Sachverständige haben die sächsische Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung der Investitionstätigkeit in finanzschwachen Kommunen kritisiert. Sachsens Staatsregierung gibt das Geld nicht direkt an die Städte und Gemeinden zusätzlich und unbürokratisch weiter, wie vom Bund vorgesehen. Sie steckt es lieber in diesen Fonds. Wir Grüne hätten begrüßt, wenn Sachsen das gemacht hätte, was vom Bund vorgeschlagen wurde: 90 % kommen über Bundesmittel und 10 % geben die Länder jeweils dazu. Das Ganze hätte dann einfach an finanzschwache Kommunen durchgereicht werden können, was für die Städte und Gemeinden besser gewesen wäre. Außerdem wäre es vom Verfahren her weniger sperrig als dieses Konstrukt, was im Übrigen kein anderes Bundesland so macht. Nur die sächsische Staatsregierung betreibt wieder eine Schaumschlägerei sondergleichen.“

„Die Regierungskoalition CDU/SPD hat mit dem Investitionspaket ‚Brücken in die Zukunft” ein bürokratisches Verfahren aufgesetzt, welches vor allem der Staatsregierung nützlich ist. Und deren einziges Interesse ist Sparen. Für fast alle Bereiche, die über dieses Paket finanziert werden können, hat die Staatsregierung in ihrem Haushaltsentwurf entweder keine Gelder eingestellt oder drastisch gekürzt. Der Bund hat die Mittel ausdrücklich als zusätzliche Mittel für die Städte und Gemeinden vorgesehen – zusätzlich zu den Investitionsmitteln, die Kommunen aus dem jeweiligen Landeshaushalt erhalten.“

„Ganz offensichtlich interpretiert die Staatsregierung das anders. Anders ist es nicht zu erklären, warum z.B. für den Bau von Kindertagesstätten ab 2018 gar keine Mittel mehr eingestellt sind, oder die Investitionsmittel für Sportstätten praktisch halbiert wurden. Ich möchte es ganz klar und deutlich sagen: es ist nicht das zusätzliche Geld für die Städte und Gemeinden, als das es hier angepriesen wird. Ich fordere eine deutliche Korrektur!“

„Das heißt im Klartext: die Projekte aus den Städten und Gemeinden, die nicht auf der heute präsentierten Liste dabei sind, können ihre Vorhaben in den nächsten zwei Jahren vergessen. Im Haushaltsentwurf ist dafür jedenfalls bislang kein Geld eingestellt. Ich werde nicht aufhören, bis zur Verabschiedung des Haushalts im Dezember hier Korrekturen zu fordern.“

„Ich kann mich der Euphorie der Staatsregierung aus guten Gründen nicht anschließen. Es ist gut, dass es die Bundesförderung gibt – aber so, wie es in Sachsen umgesetzt wird, ist es wieder einmal nur eine schillernde Blase, welche bei näherer Betrachtung, wie so oft, platzt.“

Hintergrund: Der Bund hat 2015 mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro ein großes Investitionspaket für finanzschwache Kommunen aufgestellt. Sachsen erhält aus diesem Paket 155,7 Millionen Euro. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft (‘Brücken in die Zukunft’) ist bereits ein 800 Millionen Euro umfassendes Investitionsprogramm beschlossen worden, mit dem die Investitionstätigkeit der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte bis zum Jahr 2020 stabilisiert und verstetigt werden soll.

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