Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Leipzig empfiehlt, das Instrument in Leipzig zu nutzen. Ziel der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ist es, die geflüchteten Menschen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion. Zum einen führen diese die Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heran und zum anderen erhalten die geflüchteten Menschen Einblicke in das berufliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland.

Gleichzeitig werden dabei sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen in und um Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. Dieses trägt auch konkret zur Teilhabe und zur Akzeptanz von Schutzsuchenden vor Ort bei.

„Das wichtigste für Flüchtlinge ist und bleibt das Erlernen der deutschen Sprache. Um aber Geflüchteten etwas anbieten zu können, für die aktuell kein Platz in einem Sprach- oder Integrationskurs vorhanden ist, kann FIM eine Möglichkeit sein, erste Schritte in die deutsche Arbeitswelt zu unternehmen. Als ergänzende Maßnahme soll FIM ein weiterer Baustein der Integration sein. Der Verwaltungsausschuss wird darauf achten, dass die jeweilige Maßnahme nicht zur Konkurrenz zum sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnis werden“, sagt Erik Wolf, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Leipzig und DGB-Regionsgeschäftsführer Leipzig-Nordsachsen.

Das Programm richtet sich insbesondere an solche Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die nicht mit einer schnellen Entscheidung rechnen können. Teilnehmen können volljährige, arbeitsfähige Leistungsberechtigte, nicht jedoch solche Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, sowie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer einschließlich der Inhaber einer aufenthaltsrechtlichen Duldung.

Weiterführende Integrationsmaßnahmen, wie Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Studiums, haben Vorrang vor der Teilnahme an einer FIM. Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs vorgesehen, ist eine Kombination beider Maßnahmen möglich, soweit der Vorrang der Sprach- bzw. Integrationskurse gewährleistet bleibt.

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