Heute hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig über mögliche Verletzungen von Abgeordnetenrechten entschieden. In einem Fall ging es um einen abgelehnten Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. Die klagende Linken-Fraktion hatte eine Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz gefordert, was mehrheitlich abgelehnt wurde. Sie monierten daraufhin eine Missachtung ihrer Minderheitenrechte.

Dazu sagt der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Jens Michel: „Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt in seinem Urteil Kriterien für ein formelles Erfordernis einer Anhörung im Landtag aufgestellt. Das zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss praktizierte Verfahren genügte diesen nach Auffassung des Gerichtes nicht.“

„Mit dem Urteil ist die Wirksamkeit der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers aber nicht tangiert. Die CDU-Landtagsfraktion wird ungeachtet dessen die Erwägungen der Entscheidung analysieren und selbstverständlich die neu aufgestellten Maßstäbe beachten“, betont der CDU-Finanzpolitiker.

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