In einem Brief an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und an Ronald Pofalla, Vorstandsmitglied der DB AG, hat sich Verkehrsminister Martin Dulig wiederholt deutlich für die Aufnahme der sächsischen Schienenprojekte in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ausgesprochen und die Bedeutung der Vorhaben bekräftigt.

Höchste Bedeutung für den Freistaat Sachsen hat die Neubaustrecke Dresden – Prag. Nachdem das Ausbauvorhaben Dresden – Berlin durch die gemeinsamen Bemühungen nun entscheidend vorangekommen ist und mit der Umsetzungsphase begonnen wurde, ist es nur konsequent, in der Fortsetzung dieser Verbindung auch den Engpass zwischen Dresden und Ústí nad Labem anzugehen und so die transeuropäische Trasse auszubauen.

„Gerade wegen der langen Planungs- und Umsetzungszeiten müssen wir jetzt die nächsten Schritte gehen und wollen nach einer Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 sowohl den erforderlichen Staatsvertrag mit der Tschechischen Republik abschließen als auch mit den konkreten Planungen beginnen“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Weiterhin sind auch die Elektrifizierungsvorhaben Dresden – Görlitz – Grenze D/PL und Leipzig – Chemnitz und deren bedarfsgerechter Ausbau von besonderer Notwendigkeit für den Freistaat Sachsen. Dazu Dulig: „Ich gehe davon aus, dass die noch ausstehenden Nutzen-Kosten-Untersuchungen schnellstmöglich durch den Bund erfolgen werden. Bei beiden Vorhaben hat der Freistaat Sachsen bereits Vorplanungsleistungen finanziert, um die Projekte weiter voranzubringen. Die Ergebnisse der Vorplanung zum Vorhaben Chemnitz-Leipzig wurden bereits übermittelt, die zu Dresden – Görlitz folgen in Kürze. Die entsprechenden Ergebnisse von Analysen und Studien zur NBS Dresden – Prag liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der DB AG bereits ebenfalls vor. Ich gehe davon aus, dass diese Ergebnisse in die noch ausstehenden Nutzen-Kosten-Untersuchungen einfließen werden. Sachsen ist in den 90er Jahren vom Fernverkehr regelrecht abgekoppelt worden. Dieser Fehler muss nun im Bundesverkehrswegeplan korrigiert werden.“

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