Die Mastergestattung zur Nutzung des Zwenkauer Sees wird bis zum 31.05.2020 verlängert. Zur Eröffnung des Zwenkauer Sees 2015 war die Nutzung bis zum 31.05.2017 befristet worden. Mit dieser Mastergestattung sollte die Zeit bis zur Erklärung der Feststellung der Fertigstellung für die Nutzung und damit der Schiffbarkeit überbrückt werden. Da die Landesdirektion die Erklärung der Fertigstellung bis Anfang Juni 2017 nicht rechtsverbindlich garantieren kann, hatte die Stadt Zwenkau den Antrag auf Fristverlängerung gestellt, um einen Nutzungsstillstand zu vermeiden.

Mit dem heute versandten Bescheid des Landkreises Leipzig ist die weitere Nutzung des Gewässers über den 31.05.2017 hinaus gewährleistet. Inhaltlich gibt es keine Änderungen, die Nutzung ist weiterhin auf  maximal 320 motorgetriebene Boote für Erholungszwecke beschränkt. Die bisherigen Regelungen wie Verbotszonen, Nachtfahrverbote u.ä. gelten weiter.

Sollte der Zwenkauer See vor dem 31.05.2020 durch behördliche Entscheidung oder aufgrund eines Gesetzes ein schiffbares Gewässer werden, erlischt diese Gestattung.

In eigener Sache – Wir knacken gemeinsam die 250 & kaufen den „Melder“ frei

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/10/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

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Motorboote für Erholungszwecke?! Für wie doof halten sie eigentlich die Öffentlichkeit?

Das sächsische Wassergesetz kennt keine Mastergenehmigung.
Wo bleibt der Aufschrei der Demokraten, wenn eine Demokratie ohne Rechtsstaat nicht funktioniert?!

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